Befristete Anstellungen in der Staatsanwaltschaft

Wegen der grossen Geschäftslast und einem Personalengpass in der Staats- und Jugendanwaltschaft wählt der Regierungsrat eine ausserordentliche Staatsanwältin mit befristeter Anstellung. Eine weitere Anstellung wird befristet verlängert.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Die personellen Ressourcen in der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus haben sich aufgrund von Personalwechseln, einem krankheitsbedingten Ausfall und der Beendigung von befristeten Anstellungen stark reduziert. Ein erneuter Anstieg der Pendenzen kann nur vermieden werden, wenn die wegfallenden Arbeitskräfte baldmöglichst ersetzt werden.

Der Regierungsrat wählt aus diesem Grund mit Jennifer Alig, Herisau, eine ausserordentliche Staatsanwältin mit einer befristeten Anstellung bis zum 30. April 2024. Alig schloss ihr Studium an der Universität St. Gallen mit dem Titel «Master of Arts HSG in Rechtswissenschaft» ab. Anschliessend sammelte sie praktische Erfahrungen auf dem Amtsnotariat und der Staatsanwaltschaft St. Gallen sowie bei einer Rechtsanwaltskanzlei. Ausserdem war sie als ausserordentliche Staatsanwältin für den Kanton Appenzell Ausserrhoden tätig.  

Um die personelle Situation in der Staats- und Jugendanwaltschaft zu verbessern, bewilligt der Regierungsrat ausserdem die Verlängerung einer befristeten Sachbearbeiterstelle bis zum 31. März 2024.