Behandlung der Baugesuche: Rückkehr zum Normalbetrieb erfolgt

Infolge eines eingereichten Gesuches um den Erlass von vorsorglichen Massnahmen war es der Gemeinde Glarus Nord Ende des vergangenen Jahres 2024 während mehrerer Wochen nicht möglich, die eingereichten Baugesuche zu behandeln.



Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (zvg)
Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (zvg)

Mittlerweile wurden sämtliche pendenten Baugesuche durch die Abteilung Hochbau der Gemeinde Glarus Nord bearbeitet. Je nach Art des Verfahrens und dem Einbezug weiterer Instanzen sind diese Baugesuche noch im Bewilligungsprozess, während andere pendente Baugesuche bereits bewilligt wurden. Der Baubewilligungsprozess in der Gemeinde Glarus Nord ist daher wieder in den normalen Betrieb zurückgekehrt. 

Das von Stimmberechtigten eingereichte Gesuch um den Erlass von vorsorglichen Massnahmen führte bei der Gemeinde Glarus Nord Anfang Dezember zu einem erheblichen Aufstau der eingereichten Baugesuche, zumal diese nicht nach der neuen NUP II behandelt werden durften. Erst, nachdem das Verwaltungsgericht nach erfolgter Stellungnahme der Gemeinde Glarus Nord vom Erlass solcher Massnahmen abgesehen hatte, konnte die Gemeinde die Baugesuche wieder prüfen und ab 8. Januar 2025 wieder im Amtsblatt des Kantons Glarus publizieren.