Behindertenwesen wird weiterentwickelt

Der Kanton Glarus bereitet Arbeiten vor, die es für eine Weiterentwicklung des Behindertenwesens braucht. In der Projektgruppe sind auch Menschen mit einer Beeinträchtigung willkommen.



Die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe von allen Menschen am gesellschaftlichen Leben sollen weiter verbessert werden • (Foto: iStock)
Die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe von allen Menschen am gesellschaftlichen Leben sollen weiter verbessert werden • (Foto: iStock)

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat die Weiterentwicklung im Behindertenwesen in seiner Legislaturplanung 2023–2026 als Ziel definiert. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), die Sozialversicherungen Glarus sowie das Departement Bildung und Kultur sollen mit der Prüfung und allfälligen Umsetzung der Handlungsempfehlungen beauftragt werden. Zudem soll das DVI mit der Vorbereitung des Behindertenintegrationsgesetzes beauftragt werden. Dabei ist der von der Hauptabteilung Soziales bestellte Bericht «Angebotsentwicklung für Menschen mit Behinderung im Kanton Glarus – Standortbestimmung und Empfehlungen» [pdf, 1.3 MB] massgebend. 

Bericht empfiehlt Weiterentwicklung

Der aus einer Umfrage resultierende Bericht zur Angebotsentwicklung für Menschen mit Behinderung im Kanton Glarus empfiehlt eine Weiterentwicklung in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Bildung und Freizeit und soziale Teilhabe (Medienmitteilung vom 1. Oktober 2021). 

Menschen mit einer Beeinträchtigung können mitmachen 

Eine Projektgruppe, in welcher auch Menschen mit einer Behinderung vertreten sind, hat zwischenzeitlich die Arbeit aufgenommen. Weitere an der Mitgestaltung des Projekts interessierte Menschen mit einer Behinderung sind eingeladen, sich bei der Projektleiterin Audrey Hauri zu melden: Tel. 055 646 67 22 I [email protected].
Weitere Informationen für Interessierte sind zu finden auf diesem Merkblatt [pdf, 312 KB].

Die Behindertenrechtskonvention

Mit dem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2014 hat die Schweiz eine Neuausrichtung der Behindertenpolitik vorgenommen. Der völkerrechtliche Vertrag konkretisiert die bestehende Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung. Auch die Kantone haben sich bei der Weiterentwicklung des Behindertenwesens an den Anforderungen der UN BRK zu orientieren. Die wichtigsten Forderungen sind gleiche Rechte und Selbstbestimmung für alle sowie ein aktives Teilnehmen am gesellschaftlichen Leben. 2019 hat der Kanton Glarus das Projekt «Ausrichtung des Behindertenwesens im Kanton Glarus auf die UN-BRK» gestartet.