Behörden- und Verwaltungsorganisation soll angepasst werden

Zehn Jahre nach dem Start der fusionierten Gemeinde Glarus hat der Gemeinderat die Organisation der Gemeinde überprüft. Für die weitere Entwicklung der Gemeinde schlägt er der Gemeindeversammlung Anpassungen an der Behörden- und Verwaltungsorganisation vor. Die politische Führungsarbeit des weiterhin aus sieben Mitgliedern bestehenden Gemeinderates soll gestärkt werden. Die Aufgaben, Kompetenzen und Pensen der einzelnen Mitglieder sollen einander angeglichen werden.



Behörden- und Verwaltungsorganisation soll angepasst werden

Die Pionierphase der Gemeinde Glarus ist mit ihrem nunmehr zehnjährigen Bestehen seit der Gemeindefusion abgeschlossen. Der Gemeinderat hat deshalb und infolge eines von acht Stimmberechtigten eingereichten Gemeindeversammlungs-Antrags die Organisation der Gemeinde überprüft. Dabei hat er festgestellt, dass sich das gegenwärtige Organisationsmodell in der Aufbauphase der Gemeinde nach der Fusion bewährt hat. Für die Reifung und weitere Entwicklung der Gemeinde schlägt er aber Anpassungen an der Behörden- und Verwaltungsorganisation vor.

Politische Führung stärken – Milizsystem beibehalten

Ein zentrales Anliegen ist es, die politische Führung zu stärken, gleichzeitig jedoch am bewährten Milizsystem festzuhalten. Für die Gemeinderatsmitglieder sollen nach wie vor Pensen bestehen, die es erlauben, dieses Amt neben anderen Tätigkeiten auszuüben. Deshalb soll sich der Gemeinderat weiterhin aus sieben Mitgliedern zusammensetzen. Die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Mitglieder sollen einander angeglichen werden, um die politische Verantwortung besser auf alle Gemeinderatsmitglieder zu verteilen. Die gegenwärtige doppelte Verantwortung des Gemeindepräsidiums (Vorsitz in Gemeinderat und Geschäftsleitung) soll aufgehoben werden. Im künftigen Organisationsmodell ist eine umfassende Führungsverantwortung aller Gemeinderatsmitglieder für ihre jeweiligen Departemente vorgesehen. Weiterhin trägt der Gemeinderat als Gremium die Verantwortung für die strategische Weiterentwicklung der Gemeinde.

Angleichung der Gemeinderats-Pensen

Damit die Gemeinderatsmitglieder ihre künftig umfassende Führungsverantwortung (politisch, strategisch, operativ) wirksam wahrnehmen können, sind für sie als politische Departementsvorsteher/-innen Pensen von 30–40 Prozent vorgesehen (heute: 20–25 Prozent). Da beim Gemeindepräsidium zusätzlich zur Führung des Gemeinderats und zur Leitung eines Departements zahlreiche Koordinations-, Planungs- und Repräsentationsaufgaben anfallen, erachtet der Gemeinderat hier ein Pensum von 60–80 Prozent als erforderlich. Um die genannten Pensen einhalten zu können, werden die Gemeinderatsmitglieder ihre Tätigkeit als Departementsvorsteher in operativer Hinsicht dahingehend wahrnehmen, dass sie die (angestellten) Leiter/-innen ihres Departements mit der operativen Ausführung der Aufgaben beauftragen und sich insoweit hauptsächlich auf inputgebende, überwachende und kommunikative Handlungen beschränken. Um auf operativer Ebene die Aufgaben zu koordinieren und die Gesamtsicht zu wahren, sieht das künftige Organisationsmodell eine Konferenz der Departementsleiter/-innen unter der Leitung der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers vor. 

Grundsatzentscheid an Frühlings-Gemeindeversammlung 2021

Dieses vom Gemeinderat erarbeitete, angepasste Organisationsmodell nimmt viele Anliegen auf, die acht Stimmberechtigte im Februar 2019 in einem Antrag an die Gemeindeversammlung formuliert haben. Eine Differenz besteht im Wesentlichen in Bezug auf das Pensum des Gemeindepräsidiums (Vorlage des Gemeinderats: 60–80 Prozent; Antrag der acht Stimmberechtigten: 50 Prozent).
Der Gemeinderat unterbreitet der Frühlings-Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2021 eine Vorlage zum Fällen eines Grundsatzentscheids für das künftige Organisationsmodell. Stimmt die Gemeindeversammlung zu, so arbeitet der Gemeinderat daraufhin das Organisationsmodell im Detail aus und legt die überarbeitete Gemeindeordnung sowie allenfalls weitere überarbeitete Erlasse der Herbst-Gemeindeversammlung 2021 zur Beschlussfassung vor. Anschliessend würde der Gemeinderat die Detailorganisation in einem Organisationsreglement und in weiteren Erlassen festlegen. So könnten die Änderungen am Organisationsmodell auf die am 1. Juli 2022 beginnende neue Amtsperiode hin in Kraft treten.