«Heute bin ich knapp bei Rot über die Kreuzung gefahren und es hat mich geblitzt. Mit was für Konsequenzen habe ich zu rechnen? Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn ich bei Gelb durchgefahren wäre und wegen eines unberechtigt von links einbiegenden Fahrzeuges auf der Kreuzung anhalten musste und es bei der Weiterfahrt geblitzt hat?»
Allgemein gilt, dass wenn jemand bei Rot über die Kreuzung fährt und geblitzt wird, er grundsätzlich mit einer Ordnungsbusse von 250 Franken rechnen muss. Das gilt auch für den Frühstart, also wenn Sie bereits bei Gelb losfahren. Aber damit nicht genug: Wenn auf dem Radarfoto beispielsweise sichtbar ist, dass Sie nicht angegurtet waren oder das Handy am Ohr hatten, kommen 60 bzw. 100 Franken dazu. Gewisse Verkehrsampeln können sogar die Geschwindigkeit messen. Wer also beim Wechsel von Grün zu Gelb noch aufs Gaspedal drückt, riskiert die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung – also zumindest eine saftige Busse. Fährt der Lenker bei «Dunkelrot» durch, nachdem die Ampel bereits seit 0,5 Sekunden auf Rot war, droht sogar ein Ausweisentzug. In der oben beschriebenen Ausnahmesituation kommen ggf. gesetzliche Rechtfertigungsgründe zu tragen. Legen Sie gegen innert 30 Tagen seit Zustellung der Ordnungsbusse bzw. des Strafbefehls Einsprache ein und verlangen Einsicht in die Verfahrensakten. Ist aus den Akten, insbesondere aus der Fotodokumentation gut ersichtlich oder erklärbar, dass Sie bei Gelb über die Ampel gefahren sind und mit dem Stopp auf der Kreuzung eine Auffahrkollision vermieden haben, lohnt sich der Weiterzug der Einsprache an die nächste höhere Instanz.»
