An der diesjährigen Landsgemeinde befinden wir im Traktandum neun über die Kantonalisierung des Schlichtungswesens. Die Zusammenlegung in einer kantonalen Behörde soll gemäss dem Memorial die Effizienz und die Professionalität steigern und somit die Resultate verbessern. Ebenfalls wird vorgerechnet, dass mit der neuen Organisationsform die Kosten gesenkt werden können. In den Unterlagen wird von einem Kosteneinsparungspotenzial von 30 000 Franken ausgegangen.
Grundsätzlich wäre es begrüssenswert, wenn bei tieferen Kosten die Effizienz gesteigert und die gütlich geschlichteten Fälle erhöht werden könnten. Allein mir fehlt der Glaube, dass diese Resultate erreicht werden könnten. Denn dass eine Professionalisierung auf kantonaler Ebene günstiger zu liegen kommen soll, als ein Milizsystem in den Gemeinden, ist mit einem grossen Fragezeichen zu versehen. Die angestrebte Verbesserung der Erfolgsquote kann anhand von Resultaten vergleichbarer Kantone ebenfalls nicht nachgewiesen werden. So können die bestehenden Friedensrichter in den drei Gemeinden eine Erfolgsquote von 61 Prozent vorweisen, was gegenüber Kantonen mit einer ähnlichen Grösse und in welcher die Professionalisierung bereits umgesetzt worden ist Artikel(OW, NW und UR), vergleichbar ist. Sicher ist jedoch, dass die Wege länger werden und die Bürgernähe verloren geht.
Die Vergangenheit hat uns mehrfach gelehrt, dass eine Professionalisierung nicht immer die versprochenen Früchte trägt. Bleiben wir beim bestehenden dezentralen und bürgernahen Modell, in welchem der Bürger noch eine Mitsprache hat. Ein Modell, bei dem der Dorflehrer oder der ehemalige Gemeindeschreiber die örtlichen Gegebenheiten kennt und dank seiner Menschenkenntnisse gute Resultate für Land und Lüüt erzielen kann und dabei die Kosten tief hält.



