Beim Flugplatz Mollis geht es um einen Konsens

Im Vorfeld der Gemeindeversammlung über den Gemeinderichtplan (GRIP) von Glarus Nord wird auch über den Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Flugplatz Mollis heiss diskutiert.



Franz Frefel (links) und Beat Oswald (rechts) erkären einige wichtige Details zum Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Flugplatz Mollis. (Bild: e.huber)
Franz Frefel (links) und Beat Oswald (rechts) erkären einige wichtige Details zum Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Flugplatz Mollis. (Bild: e.huber)

«Der GRIP ist nichts anderes als eine richtungsweisende strategische Planung, eine Art Richtschnur», erklärt der Vorsitzende der Interessengemeinschaft (IG ) Pro GRIP Glarus Nord, Franz Frefel. Beim Flugplatz Mollis gehe es darum, für die vielseitigen Interessen wie Naherholung, Industrie, Landwirtschaft und Flugbetrieb einen vernünftigen Konsens zu finden. Ganz sicher ist für die IG GRIP, dass das Flugplatzgelände als Naherholungsgebiet erhalten bleiben soll. Aber auch eine gewisse Industrialisierung soll Platz haben. «Dabei kommen aber nur flugverwandte Betriebe infrage.» Wie Beat Oswald, Präsident des Flugplatzvereins, weiter erklärt, bedeutet dies bei einer Annahme des GRIP also auf keinen Fall, dass die im Richtplan aufgezeichnete Fläche sofort überbaut wird. «Für Industrieneubauten muss das entsprechende Areal vorerst eingezont werden – und das erfolgt bei Bedarf jeweils nur etappenweise», ergänzte Oswald. Der Stimmbürger kann an einer späteren Gemeindeversammlung nochmals über diese Einzonungen entscheiden. «Die Landwirte können auch in Zukunft die Flächen weiter bewirtschaften.» Wie Oswald feststellt, ist auf dem Flugplatz auch ein vernünftiges Nebeneinander von Business- und Privatfliegerei möglich. Einen übermässigen Flugbetrieb werde es gar nie geben, denn schon von der Topografie her bleibt Mollis ein Schönwetterflugplatz und Blindanflüge sind nicht erlaubt. «Auch bei einem mässigen Flugbetrieb bleibt das Gelände als Naherholungsgebiet für Spaziergänger, Reiter, Hundehalter, Radfahrer, Inlineskater und viele andere Interessierte zugänglich.»

Bei einer Ablehnung des ESP Flugplatz Mollis fällt der von der Gemeindeversammlung genehmigte Kaufvertrag zwischen Gemeinde und armasuisse dahin. Die armasuisse kann dann ohne weitere Mitsprachemöglichkeiten der Gemeinde darüber entscheiden, was mit dem Flugplatz weiter geschehen soll. Damit wird eine weitere Nutzung des Flugplatzes infrage gestellt.