Beiträge an denkmalgeschützte Objekte

Der Regierungsrat nimmt eine Parzelle in Ennenda in das Inventar der Kultur- und Baudenkmäler auf und gewährt Beiträge an die Denkmalpflege.



Die katholische Kirche St. Fridolin in Glarus der Architekten Ernest Brantschen und Alfons Weisser wurde 1964 eingeweiht • (Foto: Keystone-SDA)
Die katholische Kirche St. Fridolin in Glarus der Architekten Ernest Brantschen und Alfons Weisser wurde 1964 eingeweiht • (Foto: Keystone-SDA)

Eine Mühle aus dem 16. Jahrhundert

Im Zusammenhang mit der geplanten denkmalgerechten Sanierung und Restaurierung des historischen Wohn- und Gewerbehauses Mühlacker 2 in Ennenda ist eine baugeschichtliche Untersuchung inklusive Dendrodatierung vorgenommen worden. Es hat sich herausgestellt, dass es sich um einen im Kern erhaltenen Wohn- und Wirtschaftsbau aus dem 16. Jahrhundert handelt. Das Objekt wird in das Inventar der Kultur- und Baudenkmäler des Kantons Glarus aufgenommen. Dies ermöglicht es, die Restaurierung mit Beiträgen zu unterstützen.

Das Haus wurde ab Frühjahr 1597 als stattlicher, zweigeschossige Bau mit Satteldach auf gemauerten Sockeln errichtet, und stand mit der Hauptgiebelfassade unmittelbar am Dorfbach. Aufgrund des Sockelgeschosses, das im Vorderhausbereich eine auffällig grosse Raumhöhe und im Hinterhausbereich mehrere gewölbte (Lager-) Räume aufweist, sowie aufgrund des Flurnamens «Mühlacker» ist davon auszugehen, dass das Gebäude als Getreidemühle erbaut worden ist.

Der Regierungsrat spricht an die beitragsberechtigten Renovierungskosten einen Bundesbeitrag von maximal 38 310 Franken, einen Kantonsbeitrag von maximal 32 180 Franken und einen Gemeindebeitrag von maximal 21 454 Franken.

Ein Zeuge des modernen Sakralbaus

Die katholische Kirche von Glarus zählt zu den wenigen denkmalgeschützten Bauten der Nachkriegszeit und ist mit ihrer plastischen Stahlbetonarchitektur und dem expressiven Erscheinungsbild ein gut erhaltener Zeuge des modernen Sakralbaus aus der Epoche des zweiten vatikanischen Konzils (Baujahr 1964). Der Bau gilt im Kanton als herausragender Vertreter der Sakralarchitektur der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Bis im Spätsommer 2023 wird der Innenraum gereinigt, im Nachgang von Spitzarbeiten beim Einbau einer neuen Bodenheizung. Vorgesehen ist die Entfernung besonders grober Verschmutzungen im schwer zugänglichen Bereich der Innenwände und Decken (Strukturputz und Sichtbetonoberflächen).

An das vorliegende Projekt wird ein Kantonsbeitrag von maximal 13 119 Franken und ein Gemeindebeitrag von maximal 8746 Franken gewährt.