Beiträge aus dem Kulturfonds

Der Regierungsrat vergibt auf Antrag der Kulturkommission zwei Beiträge für kulturelle Projekte und verlängert die Leistungsvereinbarung mit der Musikschule Glarus.



Das Klöntal ist ein Ort von seltener Schönheit. Ein Buchprojekt über das bekannte Glarner Seitental wird mit einem Kulturbeitrag unterstützt • (Foto: Tapir)
Das Klöntal ist ein Ort von seltener Schönheit. Ein Buchprojekt über das bekannte Glarner Seitental wird mit einem Kulturbeitrag unterstützt • (Foto: Tapir)

Leistungsvereinbarung mit Glarner Musikschule, Glarus

Zwischen der Musikschule und dem Kanton Glarus besteht eine Leistungsvereinbarung. Der Regierungsrat verlängert sie für die Jahre 2024–2027. Sie beinhaltet einen jährlichen Beitrag von 12 000 Franken für Musikschulprojekte und einen Beitrag von 125 Franken pro teilnehmende Person unter 18 Jahren am jährlichen Musiklager.

Mozart-Requiem, Glarner Singverein

Der Glarner Singverein führt am 19. November 2023 in der Stadtkirche Glarus das Requiem in d-Moll aus dem Jahr 1791 von Wolfgang Amadeus Mozart auf. Der Regierungsrat gewährt einen Defizitbeitrag von 27 000 Franken.

Buchprojekt «Das Klöntal», Baeschlin Verlag, Glarus

Im Buch «Das Klöntal – Kleinod im Glarnerland» präsentiert der Autor Steve Nann eine umfangreiche Darstellung des beliebten Glarner Seitentals. Inhaltlich greift er auf den gleichnamigen Titel mit Beiträgen von Jürg Davatz und Christine Kamm aus dem Jahr 1996 zurück und aktualisiert diesen mit weiteren Themen und Fotografien. Der Regierungsrat spricht einen Beitrag von 5000 Franken.

Weitere Beiträge

Zwischen dem 2. März 2023 und dem 31. Mai 2023 wurden 21 Gesuche eingereicht. In eigener Kompetenz (Beiträge unter 10 000 Fr.) vergibt die Kulturkommission Beiträge und Defizitbeiträge in der Gesamthöhe von 58 270 Franken.

Wer bewilligt Förderbeiträge für Kulturprojekte?

Der Regierungsrat entscheidet gemäss Kulturförderungsgesetz und Kulturfondsverordnung über die Zuwendung von Mitteln aus dem Kulturfonds aufgrund von Anträgen der Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens. Über Beiträge bis 10 000 Franken entscheidet die Kulturkommission in eigener Kompetenz.