Beiträge aus dem Kulturfonds

Der Regierungsrat bewilligt sechs Beiträge und drei Leistungsvereinbarungen im Kulturbereich.



Staunende Kinderaugen bei der Einweihung der Sernftalbahn im Jahr 1905 (Foto: Landesarchiv)
Staunende Kinderaugen bei der Einweihung der Sernftalbahn im Jahr 1905 (Foto: Landesarchiv)

Der Regierungsrat unterstützt auf Antrag der Kulturkommission insgesamt neun Kulturprojekte mit Beiträgen aus dem Lotteriefonds. Zusätzlich bewilligt die Kulturkommission in eigener Kompetenz (Beiträge unter 10 000 Fr.) 20 Beitragsgesuche.

Verein Sernftalbahn Elm

Der Verein Sernftalbahn kümmert sich um das Erbe der ehemaligen Bahn von Schwanden nach Elm (1905–1969). Das Sernftalbahn-Museum zieht von Engi nach Elm um. Im historischen Stationsgebäude wird die Ausstellung umfassend erneuert. Kern der Ausstellung sind die neu restaurierten Originalfahrzeuge der Sernftalbahn, die aus Österreich nach Elm zurückgeholt wurden. Ausgestattet werden die Bahnwagen mit Video- bzw. Filmstationen, welche die Fahrt mit der Bahn durch das Sernftal der 1960er-Jahre nachempfinden lassen. Das Projekt wird mit 30 000 Franken unterstützt.

Kulturverein Glarus Süd

Für 17 Veranstaltungen in seiner 99. Saison werden dem Kulturverein Glarus Süd 20 000 Franken sowie ein Defizitbeitrag von 4000 Franken gewährt.

Musikwoche Braunwald

Wegen coronabedingten Ertragsausfällen und zusätzlichen Kosten infolge des Umzugs in die Braunwalder Tödi-Halle (anstelle des bisherigen Märchenhotels Bellevue) wird der Beitrag an die Musikwoche Braunwald einmalig auf 30 000 Franken erhöht und eine Defizitgarantie von 15 000 Franken gesprochen.

Wortreich Glarus

Die Veranstaltungsreihe mit monatlichen Kinovorführungen, Konzerten, Theatervorstellungen und Lesungen in der Kulturbuchhandlung Wortreich werden mit einem Defizitbeitrag von 19 000 Franken unterstützt.

Dokumentarfilm «Fünf Leben – Fünf Welten»

Im Rahmen eines Kantonsporträts stellte das Westschweizer Fernsehen 1978 mehrere Glarner Personen vor. Der renommierte Filmer Hanspeter Remund wird rund 40 Jahre später dieselben Personen noch einmal besuchen und daraus einen Film herstellen, der vorab auf regionalen Plattformen gezeigt werden kann. Für dieses Projekt wird eine Defizitgarantie von 20 000 Franken zugesichert.

Stiftung Pro Elm

An die Neuauflage der Tonbildschau in der Schiefertafelfabrik in Engi aus dem Jahr 2001 wird ein Beitrag von 10 000 Franken gewährt.

Leistungsvereinbarungen

Glarner Kunstverein, Kunsthaus Glarus

Der 1870 gegründete Glarner Kunstverein ist verantwortlich für den Unterhalt und Betrieb des Kunsthauses, für das Personal, für die Sammlungen und für die Betreuung von Nachlässen unterschiedlichster Art mit Bezug zum Glarner Kunstschaffen. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022–2023 wird ein Jahresbeitrag von je 320 000 Franken gesprochen.

Glarner Musikschule

Für die Durchführung eines Musiklagers, für die Begabtenförderung, einen Improvisationsworkshop sowie diverse Konzerte werden der Glarner Musikschule im Rahmen einer Leistungsvereinbarung 12 000 Franken gewährt; als Beitrag an das Musiklager wird pro Teilnehmer unter 18 Jahren ein Beitrag von 125 Franken gewährt.

Glarner Wirtschaftsarchiv

Das Glarner Wirtschaftsarchiv hat sich seit seiner Gründung vor 19 Jahren zu einem offenen Ort für die Archivierung, Dokumentation, Erforschung und Vermittlung der Glarner Wirtschaftsgeschichte entwickelt. Um die Archivierungsarbeit, den Zugang zum Archiv und die Vermittlung der Bestände zur Glarner Textilgeschichte sicherzustellen, wird eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Im Vordergrund steht die Sicherung des materiellen und immateriellen Kulturgutes und der wissenschaftlichen Grundlagen der Glarner Wirtschaftsgeschichte. Darüber hinaus geht es um die Anerkennung und die Erhaltung einer zentralen Gedächtnisinstitution für Glarus und die Schweiz. Für 2022 und 2023 wird ein Jahresbeitrag von je 90 000 Franken gewährt.

Weitere Beiträge

Zwischen November 2021 und März 2022 wurden 28 weitere Gesuche um Beiträge unter 10 000 Franken eingereicht. In eigener Kompetenz vergibt die Kulturkommission Beiträge in der Gesamthöhe von 78 500 Franken.

Wer bewilligt Förderbeiträge für Kulturprojekte?

Der Regierungsrat entscheidet gemäss Kulturförderungsgesetz und Kulturfondsverordnung über die Zuwendung von Mitteln aus dem Kulturfonds aufgrund von Anträgen der Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens. Über Beiträge bis 10 000 Franken entscheidet die Kulturkommission in eigener Kompetenz.