Beiträge aus dem Sozialfonds vergeben

Der Regierungsrat unterstützt Projekte der Alpinen Rettung Schweiz, des Schweizerischen Roten Kreuzes und der Evangelisch-Reformierten Landeskirche aus dem Sozialfonds.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Regierungsrat unterstützt drei Projekte aus dem Sozialfonds:

Bergrettung

Die Alpine Rettung Schweiz rettet Personen, die in den Bergen verunglückten. Zur Sicherstellung der Bergrettung im Kanton Glarus besteht seit 2006 ein Leistungsvertrag mit unbestimmter Dauer zwischen dem Kanton Glarus und der Alpinen Rettung Schweiz. Knapp 2500 freiwillige Helfer stehen schweizweit für die Alpine Rettung im Einsatz. Im letzten Jahr konnten 51 Personen (Vorjahr 29) im Glarnerland gerettet werden. 2020 leisteten Rettungsstationen, Fachspezialisten sowie etliche Partnerorganisationen 999 Rettungseinsätze (Vorjahr: 822). Die Alpine Rettung hilft, Lücken in der medizinischen Notfallversorgung in Berg- und Randgebieten zu schliessen. Diese Leistung soll auch künftig sichergestellt werden. Dazu wird der bestehende Leistungsvertrag weitergeführt und mit 41 320 Franken unterstützt.

Entlastungsdienst

Seit 2008 betreibt das Rote Kreuz einen Entlastungsdienst. Er ermöglicht den pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit von ihren Betreuungsaufgaben zu nehmen. Während dieser Zeit übernimmt der Entlastungsdienst stundenweise die Pflege der betreuten Menschen. Die Pandemie hat gezeigt, dass ein Angebot für Familien in Not im Kanton Glarus fehlt. Aus diesem Grund hat das SRK die Kinderbetreuung zu Hause (stundenweise Entlastung) ins Dienstleistungsangebot aufgenommen. Wie im Vorjahr wird der Entlastungsdienst mit einem Beitrag von 20 000 Franken unterstützt.

ALO-Treff, Helppoint und Fachstelle für Schuldenfragen

Die drei Angebote der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Glarus ALO-Job und ALO-Treff (Anlaufstelle für Unterstützung bei der Stellensuche), Helppoint (Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Berufsschulen des Kantons) sowie die Schuldenberatung Glarnerland bilden seit vielen Jahren einen wichtigen Bestandteil des Sozialwesens im Kanton Glarus. Sie werden mit insgesamt 65 000 Franken aus dem Sozialfonds unterstützt.

Weitere 30 Projekte unterstützt

Im vergangenen halben Jahr wurden weitere Projekte aus dem Sozialfonds unterstützt: 5 im Kanton Glarus, 4 im Inland, 15 im Ausland sowie 6 Soforthilfeprojekte. Für die 30 Projekte wurden vom Departement für Volkswirtschaft und Inneres oder dem Regierungsrat insgesamt 188 977 Franken bewilligt. 

Wie werden Zuwendungen aus dem Sozialfonds vergeben?

Der Regierungsrat entscheidet gemäss Sozialfondsverordnung über die Zuwendung von Mitteln aus dem Sozialfonds aufgrund von Anträgen des zuständigen Departements Volkswirtschaft und Inneres. Tätigkeiten im Kanton und im Inland geniessen Vorrang. Über Beiträge bis 10 000 Franken kann das Departement in eigener Kompetenz entscheiden. Auf diese Weise dürfen aber jährlich höchstens 50 Prozent der Sozialfondsgelder verteilt werden.