Beiträge aus dem Sozialfonds

Der Regierungsrat gewährt Beiträge aus dem Sozialfonds im Gesamtumfang von 127 000 Franken.



Der Regierungsrat gewährt drei sozialen Institutionen Beiträge aus dem Sozialfonds (zvg)
Der Regierungsrat gewährt drei sozialen Institutionen Beiträge aus dem Sozialfonds (zvg)

Der Regierungsrat gewährt drei sozialen Institutionen Beiträge aus dem Sozialfonds:

Entlastungsdienst

Das Schweizerische Roten Kreuz, Kanton Glarus, erhält wie bisher für den Entlastungsdienst einen Beitrag von 20 000 Franken. Der Entlastungsdienst ermöglicht pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit von ihren Betreuungsaufgaben zu nehmen. Während dieser Zeit übernimmt der Entlastungsdienst stundenweise die Pflege der betreuten Menschen.

ALO-Projekte, Helppoint und Schuldenberatung Glarnerland

Die Arbeitslosenprojekte ALO-Treff und ALO-Job werden mit 30 000 Franken unterstützt. Der gleiche Betrag wird der Fachstelle Schuldenfragen zur Verfügung gestellt. Der Helppoint ist ein freiwilliges Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler. Er erhält einen Beitrag von 5000 Franken. Alle Beiträge entsprechen denjenigen des Vorjahres.

Alpine Rettung Schweiz

Mit der Alpinen Rettung Schweiz wird die bestehende Leistungsvereinbarung weitergeführt; zudem erhält sie einen Beitrag von 42 000 Franken. Im letzten Jahr konnten 46 Personen (Vorjahr: 51) im Glarnerland gerettet werden. 2021 leisteten Rettungsstationen, Fachspezialisten sowie Partnerorganisationen 1071 Rettungseinsätze (Vorjahr: 999).

Weitere Beiträge

Seit der letzten regierungsrätlichen Beschlussfassung wurden bis zum 14. Juni 2022 wurden 45 Gesuche vom Departement Volkswirtschaft und Inneres behandelt. Davon wurden 13 abgelehnt. Die in dieser Zeitspanne gesprochenen Beiträge betragen 193 675 Franken.

Nach der Ausrichtung dieser Beiträge stehen aktuell Mittel in der Höhe von 924 000 Franken zur Verfügung.