Beiträge zur Denkmalpflege

Der Regierungsrat gewährt Beiträge an zwei Projekte der Denkmalpflege.



Mitteilung der Glarner Regierung (zvg)
Mitteilung der Glarner Regierung (zvg)

Turbinenhaus in Ziegelbrücke

Die Aussenhülle des ehemaligen Turbinenhauses auf dem Areal der Fritz + Caspar Jenny AG in Ziegelbrücke soll denkmalgerecht saniert werden. Dabei sollen die bestehenden Fenster und Türen ertüchtigt und die Fassade neu verputzt werden. Die Dacheindeckung soll anstelle der bestehenden Eterniteindeckung wieder mit Biberschwanzziegeln gedeckt und die Anschlussdetails sowie die Zierelemente wieder rückgeführt bzw. ergänzt werden. Die Spenglerarbeiten sind in Kupfer vorgesehen. Die bestehenden Vordächer sollen zurückgebaut werden. Das Turbinenhaus wurde 1852 im Stil einer Kapelle erbaut und weist neben seiner exponierten Lage zahlreiche Zierelemente auf, welche dem wichtigen Zweckbau eines Wasserkraftwerkes mit Rundbogenfenstern, Zahnfries und Satteldach architektonisch eine besondere Bedeutung zukommen lässt. An das Projekt werden ein Bundesbeitrag von maximal 60 440 Franken, ein Kantonsbeitrag von maximal 50 770 Franken und ein Gemeindebeitrag von maximal 33 846 Franken gewährt.

Reformierte Kirche Schwanden

Das Projekt sieht in der reformierten Kirche Schwanden die Sanierung des Innenraumes sowie dessen energetische Ertüchtigung vor. So soll die elektrische Sitzbankheizung ausgebaut und der Innenraum mit einer Bodenheizung versehen werden. Um in der Nutzung eine höhere Flexibilität und Raum für eine freie Bestuhlung zu erreichen, sollen zudem die vordersten vier Sitzbankreihen demontiert und eingelagert werden. Die Innenwände des Kirchenraumes sollen vom Dispersionsanstrich befreit und mineralisch überstrichen werden (Kalkemulsion). Um den Wärmeverlust zu minimieren, ist das Einbringen einer Wärmedämmung geplant. Die Wärmegewinnung ist mit einer aussen aufgestellten Luft-Wärmepumpe vorgesehen. Ebenso sollen die elektrischen Anlagen sowie die Beleuchtung erneuert werden.

Das Objekt wurde mit einer Aussensanierung 2003 in die Liste der geschützten Objekte des Kantons aufgenommen. Für das vorliegende Vorhaben der Innensanierung sind nur die Arbeiten an den inneren Oberflächen im Kirchenschiff beitragsberechtigt und im Schutzumfang enthalten. Sämtliche weiteren geplanten Arbeiten (Bodenbeläge, Beleuchtung) entsprechen der Komfortsteigerung und sind nicht denkmalpflegerischer Natur und deshalb nicht beitragsberechtigt. An das vorliegende Projekt werden ein Bundesbeitrag von maximal 57 200 Franken, ein Kantonsbeitrag von maximal 48 048 Franken und ein Gemeindebeitrag von maximal 32 032 Franken gewährt.