Beitrag an die Kosten der Planung der Sanierung der lintharena sgu

Der Regierungsat beantragt dem Landrat, für die Planung der anstehenden Sanierung der lintharena sgu einen Beitrag von maximal 925 000 Franken zu gewähren. Der Beitrag an die Genossenschaft ist mit Bedingungen verknüpft. Unter anderem muss die Sanierung der Submissionsgesetzgebung unterliegen. Der Kanton soll mit zwei Sitzen im Projektausschuss vertreten sein.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 29. November 2016.
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 29. November 2016.

Ausgangslage

Gemäss Einschätzung des Verwaltungsrates bedarf die lintharena sgu einer Sanierung, die rund 20 Millionen Franken kostet. Mit der letzten Gesamterneuerung 2002–2005 wurde in zusätzliche Anlagen wie Allwetterplatz, Fitness- und Wellnessräume, Zweibettzimmer und Theorieräume investiert, um den geänderten Bedürfnissen zu entsprechen. Das Hallenbad wurde damals jedoch nur am Rande berücksichtigt. Das Bad entspricht in seinen Grundzügen immer noch dem Stand von 1975 und erfüllt die heutigen Ansprüche nicht mehr. Ein grosser Teil der technischen Installationen weist einen akuten Sanierungsbedarf auf. Daneben ist auch die Gebäudesubstanz grundlegend zu erneuern.

Dringend ist jedoch nicht nur die bauliche Erneuerung. Auch die Finanzen sollen auf neue Grundlagen gestellt und nachhaltig gesichert werden. Obwohl in der Vergangenheit Leistungsvereinbarungen mit den Trägergemeinden abgeschlossen wurden, zeigt sich heute, dass die Abgeltungen aufgrund zu optimistischer Annahmen zu tief angesetzt wurden. Der Bilanzverlust wird darum per Ende 2016 gemäss Budget die Höhe von rund 2,1 Millionen Franken erreichen.

Bereits im Jahr 2001 hatte die Landsgemeinde für die damalige Sanierungsetappe einen Kantonsbeitrag von 13,5 Millionen Franken gesprochen. Gemäss Memorial wurde damals angenommen, die sanierte Liegenschaft könne in der Folge selbsttragend betrieben und Überschüsse in einen Erneuerungsfonds eingelegt werden. Ein Hallenbad kann jedoch aus Erträgen der Benutzer allenfalls betrieben, aber niemals langfristig unterhalten oder gar erneuert werden. Bei einem Versicherungswert von rund 44 Millionen Franken müssten jährlich zwischen 1,3 und 2,2 Millionen Franken allein für den Unterhalt erwirtschaftet werden, ein Betrag, den der Betrieb niemals aus eigener Kraft erbringen kann.

Der seit Mai 2015 neu zusammengesetzte Verwaltungsrat erstellte eine Situationsanalyse und definierte darauf aufbauend drei Szenarien für die zukünftige strategische Ausrichtung:

Szenario 1 – Gemeinde-Sportzentrum: Die lintharena sgu versteht sich als Zentrum für die Trägergemeinden. Durch die Konzentration auf ein minimales Angebot kann das kurz-, mittel- und langfristige Investitionsvolumen gering gehalten werden.

Szenario 2 – Kantonales Sportzentrum: Bestehende Angebote werden erhalten und optimiert, mit den anstehenden Investitionen einen maximalen Werterhalt der Infrastruktur angestrebt.

Szenario 3 – Regionales Freizeit- und Sportzentrum: Ein attraktives Freizeit- und Sportzentrum mit neuen Angeboten soll geschaffen werden, damit ein Kostendeckungsgrad von 90 Prozent erwirtschaftet und so die höheren Investitionen finanziert werden können.

In Absprache mit Vertretern der Trägergemeinden, des Kantons und der Glarner Kantonalbank wurde beschlossen, das Szenario «Regionales Freizeit- und Sportzentrum» vertieft zu prüfen. Dieses beinhaltet in etwa die lintharena sgu in ihrer heutigen Form mit einem optimierten, wieder stärker auf den Sport fokussierten Angebot (bedarfsgerechtes Gastroangbot ohne externe Caterings und Grossanlässe, Verzicht auf Indoor-Schiessen und Freibad).

Grundsatzentscheid über das Vorgehen

Da der Sanierungsbedarf insbesondere des Hallenbades akut ist, wollte der Verwaltungsrat einen Memorialsantrag zuhanden der Landsgemeinde 2017 einreichen. Der Kanton wurde jedoch selber aktiv. Der Regierungsrat setzte sich im Juli 2016 mit folgenden fünf Lösungsvarianten auseinander:

– einfacher Pauschalbeitrag
– Übernahme der Immobile durch den Kanton Glarus
– Beitrag aufgrund des kantonalen Sportanlagenkonzeptes (KASAK) mit zusätzlichem freiem Beitrag
– Revision des Gesetzes über die Förderung von Turnen und Sport (GTS) – Schaffung eines Gesetzes über Infrastrukturanlagen (Lex lintharena sgu)

Revision des Gesetzes über die Förderung von Turnen und Sport (GTS) als Voraussetzung für einen Beitragsentscheid

In seinem Grundsatzentscheid sprach sich der Regierungsrat für die Revision des GTS aus. Gleichzeitig soll ein Beitrag gemäss den revidierten gesetzlichen Grundlagen gewährt werden. Mit der Umsetzung wurde das Departement Bildung und Kultur unter Mitwirkung des Departements Finanzen und Gesundheit beauftragt. Das zweistufige Vorgehen sieht im Detail wie folgt aus:

– Die einzige bereits vorhandene gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines Beitrages ist das GTS. Dieses Gesetz stammt aus den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts und ist revisionsbedürftig. Neues Hauptziel soll die Ausrichtung auf den Erhalt von Anlagen mit kantonaler Bedeutung sein, statt vor allem den Bau von zusätzlichen Anlagen oder Teilen davon zu fördern. Daher erfolgt mit der Revision von Artikel 9 GTS eine Gleichstellung von Sanierungen und Neubauten. Ebenfalls neu geregelt werden soll, welche Beiträge als gebunden gelten und wie Kantonsausgaben über mehrjährige Rahmenkredite bemessen werden könnten. Weiter soll bei Anlagen von übergeordneter und damit nicht nur sportlicher Bedeutung ein erweiterter Beitrag ermöglicht werden. Die Zuständigkeit für solche Beiträge würde sich aber nach der verfassungsmässigen Kompetenzordnung für freie Ausgaben richten, die Refinanzierung erfolgte bei grossen Beiträgen über einen Bausteuerzuschlag. Bei diesem Anlagetyp soll der Beitrag auch von zusätzlichen, weitgehenden Mitwirkungsrechten des Kantons und einer verbindlichen Mitverpflichtung der Gemeinden abhängig gemacht werden können.

– Gleichzeitig mit der Revisionsvorlage entscheidet die Landsgemeinde in einem zweiten Geschäft und im Sinne eines ersten Anwendungsfalles dieser neuen Regelung über einen Beitrag von rund 10 Millionen Franken, da es sich bei der lintharena sgu um eine Anlage von besonderer «übersportlicher» Bedeutung handelt (Tourismus, Wirtschaftsförderung, Veranstaltungs- und Versammlungslokal).

Umfang des Sanierungsprojektes


Mit dem Projekt soll eine umfassende Sanierung der lintharena sgu vorgenommen werden mit dem Ziel, einen optimalen technischen Betrieb für die nächsten 20 Jahre gewährleisten zu können. Die Sanierung betrifft die folgenden Anlageteile:

– Hallenbad inkl. Garderoben
– Haustechnik (ohne Kletterhalle und Linthsaal) und Badewassertechnik
– Küche, Restaurant
– Mehrbettzimmer (sofern nicht durch andere Nutzungen ersetzt)
– Eingangsbereich mit Kassen
– Fitnessbereich
– Rückbau des Aussenbades
– Hotel (Kühlung Zimmer und Sanierung Bäder)
– Kanalisation

Zudem sollen die folgenden Attraktivitätssteigerungen in Bezug auf die finanzielle Realisierbarkeit geprüft werden:

– Attraktionen Kinderspielbereich im Bad
– Warmwasser-Aussenbecken
– Saunaanlage
– Rutschbahn

Diese Attraktivitätssteigerungen sind als Option zu verstehen. Ob und wie weit über den unmittelbaren Sanierungsbedarf hinausgegangen werden kann und soll, liegt letztendlich im Ermessen des Stimmbürgers.

Weiteres Vorgehen

Vorerst wurden Konzeptstudien erstellt. Diese kosten rund 80 000 Franken und wurden von der Stiftung der Glarner Kantonalbank übernommen.

Darauf sollen die vollständige Planung des Bauvorhabens vom Vorprojekt über das eigentliche Bauprojekt bis zur Baubewilligung und die Vergabeverfahren folgen. Die gesamten Kosten für Planung und Ausführung betragen rund 2,2 Millionen Franken, der Anteil für die Erarbeitung des Vorprojektes mit Kostenvoranschlag daran beträgt 32,5 Prozent. Mit einer Planungsreserve und Mehrwertsteuer werden dafür 925 000 Franken voranschlagt. Dafür soll ein Planungskredit durch den Kanton gesprochen werden, welcher in der Kompetenz des Landrates liegt.

Der Landsgemeindeentscheid im Jahr 2018 über die Durchführung der Sanierung könnte damit auf einer gesicherten Basis gefällt und mit den Planungsarbeiten bereits im Sommer 2018 begonnen werden. Mit der vorgesehenen Variante kann die dringliche Sanierung des Hallenbades beschleunigt werden. Zudem hat der Landrat die Möglichkeit, auf das Sanierungsprojekt und früh auf den angedachten gesetzgeberischen Prozess einzuwirken.

Zeitplan


Mit einem ersten Entscheid des Landrates im ersten Quartal 2017 über den Projektierungskredit und dem folgenden Entscheid der Landsgemeinde 2018 über die Höhe des effektiven Beitrags wird in zwei Schritten über die Beteiligung des Kantons am Sanierungsprojekt befunden.

Nach dem Beitragsentscheid für die Projektierung erfolgt der Vergabeentscheid an einen Generalplaner, welcher bis zum August 2017 ein Vorprojekt mit Kostenvoranschlag (Kostengenauigkeit +/-15%) erarbeitet. Nachher erfolgen die Beschlüsse über Projekt und Beiträge durch die zuständigen Gremien:

– Regierungsrat: September 2017
– Gemeinde Glarus Nord November/Dezember 2017
– Landrat Februar 2018
– Landsgemeinde Mai 2018

Nach einem positiven Entscheid der Landsgemeinde würde die Ausführungsplanung samt Baubewilligung und Submissionen in der zweiten Hälfte 2018 so weit vorangetrieben, dass der Baubeginn im Mai 2019 erfolgen könnte.

Die Revision des GTS soll im Sommer 2017 in die Vernehmlassung gehen, im folgenden Winter im Landrat beraten und der Landsgemeinde 2018 unterbreitet werden.