Beitrag ans Kantonsspital für Ertragsausfälle wegen Pandemie

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Gewährung von 660 000 Franken für pandemiebedingte Ertragsausfälle der Kantonsspital Glarus AG. Ein Postulat in diesem Zusammenhang wird dem Landrat zur Ablehnung unterbreitet.



Dem Kantonsspital sollen auch Ertragsausfälle ausgeglichen werden • (Foto: KSGL)
Dem Kantonsspital sollen auch Ertragsausfälle ausgeglichen werden • (Foto: KSGL)

Der Bundesrat verpflichtete im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen zwischen dem 17. März und 26. April 2020 (41 Tage), auf nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) zu verzichten. Die Spitäler und Kliniken verzeichneten aufgrund des angeordneten Behandlungsverbots erhebliche Ertragsausfälle, die nicht mit Erträgen aus der Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten kompensiert werden konnten. Darüber hinaus fielen im gesamten Jahr 2020 auch pandemiebedingte Mehrkosten wie Vorhalteleistungen, Mehraufwand für Schutzmaterialien, zusätzliches Personal und bauliche Massnahmen an.

Das Epidemiengesetz, auf dessen Grundlage das Behandlungsverbot angeordnet wurde, regelt nicht, wer die finanziellen Folgen solcher Massnahmen tragen muss. Aus heutiger Sicht werden sich weder der Bund noch die Krankenversicherer an den Ertragsausfällen und Mehrkosten der Spitäler und Kliniken beteiligen. Als Finanzierer kommen damit nur die Kantone infrage, die auch für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zuständig sind.

Beteiligung an Mehrkosten und Ertragsausfällen

Der Regierungsrat hat daher bereits in eigener Kompetenz die Übernahme von pandemiebedingten Mehrkosten im Jahr 2020 des Kantonsspitals Glarus (KSGL), des Fridlihuus und des glarnerstegs im Umfang von 3,301 Millionen Franken beschlossen. Auch wenn das KSGL trotz eines Verlustes von 6,8 Millionen Franken im Jahr 2020 (ohne Kantonsbeitrag an die pandemiebedingten Mehrkosten) über eine ausreichende Liquidität und Eigenkapitalausstattung verfügt, soll sich der Kanton Glarus ergänzend zur Übernahme der pandemiebedingten Mehrkosten auch an den Ertragsausfällen des KSGL beteiligen. Das KSGL hatte und hat eine zentrale Funktion in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Es wäre kaum verständlich, wenn es nun grosse Verluste selber tragen muss. Als Eigentümer hat der Kanton zudem ein unmittelbares Interesse an einer finanziell nachhaltigen Organisation wie auch einer gewissen Gleichbehandlung mit ausserkantonalen Spitälern, die ebenfalls von Kantonsbeiträgen an die Ertragsausfälle profitieren durften. Schliesslich gewährt der Beitrag dem KSGL auch einen Spielraum, um die Leistungen des Personals während der Coronavirus-Pandemie angemessen finanziell anerkennen zu können.

Finanzierung aus Steuerreserven

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat daher einen Verpflichtungskredit von 660 000 Franken zugunsten des KSGL. Der Beitrag entspricht dem vermeintlichen Kantonsanteil an den stationären Ertragsausfällen, die dem KSGL während der Phase des Behandlungsverbots im März und April 2020 entstanden sind. Der Beitrag soll dabei wie die Härtefallunterstützungen über die Steuerreserven finanziert werden.

Keine zusätzlichen Anforderungen 

Das Postulat «Für eine nachhaltige Wirkung einer finanziellen Unterstützung des KSGL» möchte die einmalige Entschädigung für die entstandene Finanzierungslücke des KSGL zudem an zusätzliche Anforderungen knüpfen. Es schlägt vor, eine Ausbildungspauschale für Einrichtungen, die Ausbildungsplätze für Pflegepersonal anbieten, zu prüfen. Da im Rahmen des Pflege- und Betreuungsgesetzes wie auch dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative auf nationaler Ebene die Einführung einer Aus- und Weiterbildungsverpflichtung geplant ist, erachtet der Regierungsrat darüber hinausgehende finanzielle Anreize für die Schaffung von Ausbildungsplätzen zum aktuellen Zeitpunkt als unnötig.

Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, das Postulat abzulehnen.