Im März 2013 verabschiedete das Bundesparlament die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (NEB) und die Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benutzung von Nationalstrassen (NSAG). Das Geschäft ist von grosser Bedeutung für die Kantone. Das Referendum stellt den gesamten NEB-Netzbeschluss infrage. Betrieb und Unterhalt der zur Übergabe an den Bund vorgesehenen Strassen (rund 400 km) blieben bei den Kantonen und für den Ausbau sind keine Mittel vorhanden. Als Konsequenz davon könnten zahlreiche dringende Ausbauprojekte nicht realisiert werden:
- Umfahrung von La Chaux-de-Fonds
- Umfahrung von Le Locle
- Umfahrungen von Netstal und Näfels
- Umfahrung Laufen-Zwingen
- Umfahrung Delémont
- Ausbau der Bodensee-Thurtal-Strasse
- Strassenverbindungen in der Magadinoebene sowie zwischen Stabio und Gaggiolo
- neue Hirzel-Verbindung
Die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn würde noch mehr in die Ferne rücken und verschiedene weitere Ausbauprojekte mit Investitionsvolumen von 8 bis 10 Mia. Franken wären akut gefährdet.
Diese Projekte sind gesamtschweizerisch und regional von grosser Bedeutung; sie müssen in Angriff genommen werden. Die Funktionsfähigkeit der Strassenverbindungen in verschiedenen Innerortsbereichen und des Nationalstrassennetzes würde stark beeinträchtigt. Der NEB und deren Finanzierung sind von entscheidender Bedeutung für die Finanzierung der Umfahrungen Näfels und Netstal. Nur mit einer Zustimmung zur Erhöhung des Vignettenpreises ist auch die Übernahme der Umfahrungen ins Nationalstrassennetz gesichert. Aus diesem Grund engagiert sich der Regierungsrat im Pro-Komitee und tritt für eine Annahme der Vorlage ein.