Beitritt zur Vereinbarung über die Ost – Ostschweizer Fachhochschule

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Vereinbarung über die Ost – Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Februar 2019 beizutreten.



Vereinbarung über die Ost – Ostschweizer Fachhochschule (Bild: e.huber)
Vereinbarung über die Ost – Ostschweizer Fachhochschule (Bild: e.huber)

Inhalt der Vorlage

Der Fachhochschule Ostschweiz (FHO) gehören heute die Institutionen FHS St. Gallen, die HSR Rapperswil, die NTB Buchs und die HTW Chur an. Diese verfügen heute jeweils über eine eigene Trägerschaft. Künftig sollen die Fachhochschulen auf St. Galler Kantonsgebiet unter Beibehaltung ihrer heutigen Standorte in einer einzigen interkantonalen bzw. interstaatlichen Trägerschaft zusammengeführt werden. Die Neustrukturierung der Fachhochschule Ostschweiz ist notwendig, da das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz des Bundes für die Akkreditierung als Hochschule kohärente Führungsstrukturen verlangt. Die HTW Chur wird künftig nicht mehr der Fachhochschule Ostschweiz angehören; sie strebt eine eigene Akkreditierung an.

Um die drei Fachhochschulen neu in einer Trägerschaft zusammenzuführen, haben die Kantone St. Gallen, Thurgau, Schwyz, Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Appenzell Innerrhoden sowie das Fürstentum Liechtenstein unter der Führung des Kantons St. Gallen eine neue gemeinsame Rechtsgrundlage erarbeitet. Die neue Fachhochschule erhält den Namen «Ost – Ostschweizer Fachhochschule».

Bei einem Beitritt zur neuen Vereinbarung wird der Kanton Glarus Mitträger der gesamten neuen Fachhochschule mit allen drei Standorten; zusätzlich zum bisherigen Konkordat in Rapperswil neu auch an den Standorten St. Gallen und Buchs. Die bisherigen Trägerschaftskonkordate, auch dasjenige der HSR, welchem der Kanton Glarus heute angehört, werden aufgelöst.

Wie bereits heute bei der HSR werden Steuerung, Führung und Finanzierung der Ost unter dem Lead des Standortkantons St. Gallen stehen, welcher rund 85 Prozent der Trägermittel finanzieren wird. Die Mitträger werden an allen drei Standorten der Ost nach Anzahl Studierender aus ihrem Kanton zusätzlich zu den Beiträgen gemäss interkantonaler Fachhochschulvereinbarung einen Pauschalzuschlag bezahlen.

Die neue Fachhochschule bietet folgende Fachrichtungen und Studiengänge an:

  1. Technik mit den Studiengängen Systemtechnik, Maschinentechnik, Elektrotechnik, Energie- und Umwelttechnik sowie Wirtschaftsingenieurwesen;
  2. Informatik mit dem Studiengang Informatik;
  3. Architektur, Bau- und Planungswesen mit den Studiengängen Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen und Raumplanung;
  4. Wirtschaft mit den Studiengängen Betriebsökonomie und Wirtschaftsinformatik;
  5. Soziale Arbeit mit dem Studiengang Soziale Arbeit;
  6. Gesundheit mit dem Studiengang Pflege.

Vereinbarung aus Sicht des Kantons Glarus

Stärke durch Grösse: Die Ost wird in der Lage sein, unter Führung der jeweiligen fachlichen Kompetenzzentren die Leistungen aller Fachbereiche standortübergreifend anzubieten. Die verstärkte Konzentration der Kräfte und der Mittel wird dazu führen, dass die neue Fachhochschule insgesamt eine höhere Attraktivität und verbesserte Positionierung erreichen wird und die Qualität von Ausbildung und Technologietransferaktivitäten steigern kann. Effizienzgewinne dank Nutzung von Synergien werden erreichbar sein und in der neuen Struktur die Kosten mittel- bis langfristig günstig beeinflussen. Dadurch kann sie sich noch verstärkt an den Bedürfnissen von Industrie, Gewerbe und Gesellschaft orientieren. Insbesondere auch Glarner Unternehmungen im Bereich Technik werden davon profitieren können.

Mitwirkungsmöglichkeiten:Das neue Trägerschaftsmodell lehnt sich stark an die aktuelle Vereinbarung über die HSR an. Für den Kanton Glarus verändert sich damit eher wenig. Wie bisher steht ihm ein Sitz im Hochschulrat zu. Die deutlich grössere Trägerschaft erfordert die zusätzliche Ebene der Trägerkonferenz, welche wesentliche Kompetenzen des bisherigen Hochschulrats der FHO übernimmt und diesen auch ersetzen wird. Über das zuständige Mitglied des Regierungsrates kann in der Trägerkonferenz direkt auf die Schule Einfluss genommen werden. Wichtige Entscheide dieser Konferenz bedürfen der Einstimmigkeit. Dazu gehört insbesondere die Erweiterung oder Verringerung des Studienangebots.

Finanzielles:Für den Kanton Glarus hat die neue Methode zur Bemessung der Zuschläge, welche die Mitträger für ihre Studierenden an den drei Standorten zu leisten haben, keine Nachteile. Im Gegenteil kann davon ausgegangen werden, dass der Systemwechsel tendenziell eher zu einer finanziellen Entlastung führen wird. Die neuen Zuschlagssätze über alle Standorte sind so festgelegt worden, dass kein Mitträger eine höhere Belastung erfährt, als bisher. Diese Garantie führt unter anderem dazu, dass die Verpflichtungen aller Mitträger in der Summe etwas tiefer zu liegen kommen. Der Kanton St. Gallen wird den Minderertrag gegenüber der Schule kompensieren. Aus Sicht des Kantons Glarus erweist sich der Systemwechsel bei der Bemessung der Zuschläge für die Mitträger jedenfalls als vorteilhaft.

Inkrafttreten und Zuständigkeit

Der 65 Artikel umfassenden Vereinbarung kann nur als Ganzes beigetreten werden. Sie soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

 

Das Bundesgesetz über den Finanz- und den Lastenausgleich verpflichtet die Kantone, für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich eine interkantonale Rahmenvereinbarung (IRV) abzuschliessen. Die Landsgemeinde 2006 beschloss den Beitritt zu dieser Vereinbarung. Gleichzeitig hat die Landsgemeinde den Landrat ermächtigt, allfällige weitere Vereinbarungen in den neun von Artikel 48a der Bundesverfassung bezeichneten Sachbereichen, unter anderem den Fachhochschulen, abzuschliessen.