Bekämpfung invasiver Neophyten auf privaten Liegenschaften

Invasive Neophyten sind auch in privaten Gärten anzutreffen. Aus diesem Grund ersucht die Gemeinde Glarus Nord die Grundeigentümerinnen und -eigentümer um Unterstützung bei der Neophyten-Bekämpfung.


Die Gemeinde hat im Siedlungsgebiet mit der Erfassung der verschiedenen Neophyten-Vorkommen auf privaten Grundstücken begonnen. Bekämpft werden die prioritären Arten gemäss kantonalem Massnahmenplan, namentlich Ambrosia, Riesenbärenklau, Japanknöterich, Amerikanische Goldrute, Drüsiges Springkraut, Sommerflieder sowie das Schmalblättrige Kreuzkraut. Die Verbreitung, die Vermehrung oder der Verkauf dieser Arten sind aufgrund der Freisetzungsverordnung des Bundes verboten.

Neophyten werden entsprechend der Samenverbreitung der Pflanzen vom Berg ins Tal bekämpft. Nachdem das Personal der Gemeinde mit zusätzlichen Freiwilligen die Bergeinhänge in Mollis, Näfels und Oberurnen grösstenteils gesäubert hat, soll die Bekämpfung der verschiedenen invasiven Neophyten nun auch im Talgebiet in den Dörfern Näfels und Mollis fortgesetzt werden. Viele Vorkommen befinden sich jedoch auf privaten Grundstücken. So sieht die Freisetzverordnung des Bundes eine entsprechende Pflicht der Grundeigentümer zur Neophyten-Bekämpfung auf ihrem Grundstück vor.

Die Gemeinde kontaktiert die betroffenen Grundeigentümer in den kommenden Monaten per Schreiben und sendet Merkblätter mit wichtigen Informationen über die verschiedenen Neophyten-Arten zu. Die Vorkommen invasiver Neophyten werden durch die Gemeinde gemäss dem kantonalen Massnahmenplan seit dem Jahr 2013 bekämpft.