Nachdem die letzte BVG-Revision 15 Jahre zurückreicht und die Reform der Altersvorsorge im September 2007 an der Urne gescheitert ist, besteht grosser Handlungsbedarf in der beruflichen Vorsorge. Das Leistungsniveau der Altersvorsorge ist zu erhalten und die Finanzierung zu sichern. Das Eidgenössische Departement des Innern hat im Rahmen einer Vernehmlassung auch den Kanton Glarus zur Stellungnahme zum aktuellen Reformvorschlag eingeladen.
Der Regierungsrat des Kantons Glarus anerkennt den Reformbedarf im Bereich der beruflichen Vorsorge. Zu den einzelnen Neuerungen der nun vorliegenden BVG-Reform nimmt er wie folgt Stellung:
Mindestumwandlungssatz
Der Regierungsrat betrachtet die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6 Prozent als unumgänglich. Damit werden sowohl die Entwicklungen und Prognosen der Finanzmärkte als auch der Lebenserwartung berücksichtigt. Als Resultat werden die Vorsorgeeinrichtungen künftig eine langfristige Rendite von 4 Prozent anstatt wie heute 5 Prozent erwirtschaften müssen.
Anpassung der Altersgutschriftensätze
Der Regierungsrat unterstützt die Anpassung der Altersgutschriftensätze. Dadurch wird insbesondere die Altersgruppe ab 55 Jahre mit der Altersgruppe 45–54 Jahre gleichgestellt.
Rentenzuschlag
Einen Rentenzuschlag weist der Regierungsrat grundsätzlich zurück: Mit dieser (zeitlich unbefristeten) Ausgleichsmassnahme wird eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente im System der zweiten Säule eingeführt. Dies ist systemfremd und daher abzulehnen. Kritisch beurteilt wird auch die zusätzliche (und zeitlich unbefristete) Lohnabgabe von 0,5 Prozent seitens der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Senkung des Koordinationsabzugs
Im Rahmen der Reform soll der Koordinationsabzug halbiert werden. Aktuell beträgt dieser 24 885 Franken. Durch die Halbierung wird das Vorsorgeniveau der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen und/oder Teilzeitbeschäftigung verbessert. Der Regierungsrat unterstützt diese Massnahme.
Allgemeine Anregung
Grundsätzlich zu überdenken ist gemäss Regierungsrat, ob die Ausgleichsmassnahmen (mit Ausnahme des Rentenzuschlags) nicht mit einer grösseren Senkung des Mindestumwandlungssatzes finanziert werden sollen – dies auch, um die Systematik des Beitragsprimats der zweiten Säule zu erhalten.