Beschaffungswesen: Beitritt zu interkantonaler Vereinbarung geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt eine Vorlage zum Beschaffungswesen in die Vernehmlassung. Diese beinhaltet den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie das Einführungsgesetz. Mit der Vorlage sollen zudem zwei landrätliche Vorstösse abgeschrieben werden.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Der Regierungsrat schickt die Vorlage «Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen» in die Vernehmlassung.

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein wichtiges Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jährlich Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen im Wert von rund 41 Milliarden Franken (rund 20% davon entfallen auf den Bund, rund 80% auf die Kantone und Gemeinden). Seine Grundlagen findet es im Wesentlichen im Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) sowie im bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union (EU) über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens. Aufgrund der Revision des WTO-Übereinkommens sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Gleichzeitig sollen die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen einander angepasst werden, wo dies sinnvoll und möglich ist. Dazu dient die erwähnte Interkantonale Vereinbarung. 

Die Vorlage adressiert auch Anliegen des Postulats der SVP-Fraktion «Allgemeine Überprüfung und Präzisierung von Submisssionsgesetz und -verordnung» sowie die Motion von Landrat Mathias Vögeli und Unterzeichnende «Ergänzung kantonales Submissionsgesetz». Beide Vorstösse sollen mit der Vorlage als erledigt abgeschrieben werden.

Sämtliche Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.