Glarnerland droht das Abseits bis 2055
Im Rahmen der nationalen Priorisierungsmethodik «Verkehr ‘45» ist die leistungsfähige Anbindung des Kantons erst für das Jahr 2055 vorgesehen. Eine Analyse der ETH stuft das Glarner Projekt derzeit nur in die zweite Priorität ein. Für die FDP ist klar: Eine Verzögerung ist für die Standortattraktivität des Kantons nicht hinnehmbar. Es gilt nun, das enge Zeitfenster bis zur Vernehmlassung der Bundesvorlage aktiv zu nutzen.
Gesamtprojekt statt isolierter Etappen
Die FDP fordert eine Abkehr von isolierten Einzelplanungen. Stattdessen soll unter Einbezug des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) ein Gesamtprojekt vorangetrieben werden. Erfahrungen aus vergleichbaren Konstellationen zeigen, dass Projekte, die zu diesem Zeitpunkt bereits einen fortgeschrittenen Planungsstand und belastbare Grundlagen aufweisen, im weiteren politischen Prozess tendenziell besser berücksichtigt werden. Ein konsolidiertes und nachvollziehbar begründetes Projekt ist daher essenziell für eine rasche, leistungsfähige und zukunftsgerichtete Verkehrserschliessung unseres Kantons. Dies gilt umso mehr, als mit «Verkehr ’45» nun die massgebenden Beurteilungskriterien klar umrissen sind.
Dringlicher Nachtragskredit für politische Schlagkraft
Zur Finanzierung der notwendigen Planungsarbeiten beantragt die Motion einen dringlichen Nachtragskredit für das Budget 2026. Diese finanzielle Mittel sollen sicherstellen, dass die erforderlichen organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Nur Projekte, die zum Zeitpunkt der parlamentarischen Debatte in Bern (ab Frühjahr 2027) einen fortgeschrittenen Planungsstand aufweisen, haben Aussicht auf eine Priorisierung im ersten Realisierungshorizont. Der Kanton muss jetzt die fachlichen Grundlagen liefern, um die Verkehrserschliessung des Kanton Glarus rechtzeitig sicherstellen zu können. |