Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Glarus Nord

Stellungnahme Leserbrief Nationalrat Martin Landolt «Vom Raumplanungsgesetz zur Nutzungsplanung in Glarus Nord».



(Archivbild: e.huber)
(Archivbild: e.huber)

Der Gemeinderat nimmt aus aktuellem Anlass und infolge der politischen Tragweite zum Leserbrief «Vom Raumplanungsgesetz zur Nutzungsplanung in Glarus Nord» von Nationalrat Martin Landolt ausserordentlich Stellung. Entgegen den Ausführungen von Nationalrat Martin Landolt gelten die Bestimmungen des neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzes nicht nur für künftige, sondern auch für bisherige Bauzonen.

Art. 15 Abs. 1 RPG hält explizit fest, dass Bauzonen so festzulegen sind, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Überdimensionierte Bauzonen sind nach Abs. 2 zu reduzieren. Die Frage, in welchem Sinn und Geist Bundesrat und Parlament das Gesetz erarbeitet haben, steht nicht zur Diskussion, zumal die eidgenössische Umsetzung des Gesetzesauftrages in der Klarheit ihrer Bestimmung keinen Spielraum lässt.

Der Gemeinderat versuchte bei der Ausarbeitung der Nutzungsplanung, die Problematik der überdimensionierten Bauzonen mit sogenannten Etappierungen anzugehen. Hierbei wären verschiedene Gebiete (jetzt Zone für künftige bauliche Nutzung), welche für eine Auszonung infrage kommen, in der Bauzone verblieben, hätten jedoch während einer gewissen Zeitdauer nicht überbaut werden können.

Zur Durchführbarkeit dieser Vorgehensweise wird auf den Vorprüfungsbericht des Kantons vom 19. August 2016 verwiesen:

Ziffer 1.4, Seite 3, Vorprüfungsbericht:

«Ein weiteres Leitmotiv der vorliegenden Nutzungsplanrevision stellte offensichtlich die Vermeidung von – allenfalls entschädigungspflichtigen – Auszonungen dar. Gemäss Medienmitteilung zum Abschluss des Mitwirkungsverfahrens vom 12. Juli 2016 «möchte die Gemeinde die Grundeigentümer vor den scharfen Bestimmungen des RPG schützen und vermeiden, dass viele Hektaren Wohnbauland ausgezont werden müssen.» Diese Haltung steht klar im Widerspruch zu den Intentionen des Gesetzgebers und erstaunt angesichts der Tatsache, dass über zwei Drittel des Glarner Stimmvolkes der RPG-Revision vor drei Jahren zugestimmt haben. Gemäss Art. 15 Abs. 2 RPG sind überdimensionierte Bauzonen grundsätzlich zu reduzieren.»

Ziffer 1.6, Seite 4 Vorprüfungsbericht:

«Gemäss Art. 15 RPG umfassen Bauzonen Land, das voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt wird.»

Ziffer 2.6, Seite 6 Vorprüfungsbericht:

«Wir beurteilen die Grösse der Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMZ) sowie der Arbeitszonen aufgrund der nachfolgenden Einschätzung insgesamt als überdimensioniert. Die Berechnungen der Abt. Raumentwicklung untermauern die Einschätzung, dass Glarus Nord im vorliegenden Zonenplanentwurf deutlich zu grosse WMZ aufweist.»