Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Glarus Nord

Unterbaurecht Parzelle Nr. 20011, Grundbuch Filzbach, mit Eigentumsübertragung Gebäude Restaurant Habergschwänd und Kotenschätzung Nutzungsplanung II (NUP II). Peter Rothlin in den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Glarus Nord gewählt.



Bulletin der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 21. Januar (Bild: e.uber)
Bulletin der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 21. Januar (Bild: e.uber)

Der Gemeinderat räumt den Sportbahnen Kerenzerberg GmbH auf der Parzelle Nr. 20011, Grundbuch Filzbach, ein Unterbaurecht ein. Damit überträgt er das Eigentum am Gebäude des Restaurants Ha-bergschwänd an die Sportbahnen Kerenzerberg GmbH. Während der im Jahr 2018 ermittelte Ver-kehrswert des Gebäudes bei CHF 355'000 liegt, wird dieses im Finanzvermögen der Gemeinde seit Erwerb mit CHF 1 aufgeführt. Der Kaufpreis für das Gebäude beträgt CHF 20'000. 

Der Entscheid des Gemeinderates, den Verkaufspreis unterhalb des Verkehrswertes festzusetzen, ist bewusst getroffen und hat das oberste Ziel, die Tourismusregion Kerenzerberg/Mullern/Fronalp zu si-chern und weiter zu stärken: Das Berggasthaus weist erheblichen Sanierungsbedarf im tiefen bis mitt-leren sechsstelligen Bereich auf. So relativiert sich auch der effektive Wert des Objekts, welcher weit unterhalb des Verkehrswertes liegen dürfte. Im Hinblick auf die finanzielle Situation der Gemeinde und die verfolgte Immobilienstrategie sind Investitionen in dieser Grössenordnung in nicht betriebsnahe Infrastruktur nach Ansicht des Gemeinderates kaum zu rechtfertigen. Mit der Übertragung des Eigen-tums am Gebäude wird es der Käuferin jedoch ermöglicht, entsprechende Investitionen am Objekt selbst vorzunehmen. Die Auflage zur Vornahme der notwendigen Sanierungsarbeiten ist mit der Ein-räumung des Unterbaurechts und dem Verkauf des Gebäudes festgehalten worden. 

Der wichtigste Grund für den tiefen Kaufpreis ist die Vorgabe der Gemeinde, dass die Unterbaurechts-nehmerin im Bergrestaurant einen ganzjährigen Restaurationsbetrieb samt Übernachtungsbetrieb an-bietet. Dieses touristische Angebot ist für weitere touristische Angebote in diesem Gebiet elementar: Einerseits ist das Habergschwänd das Eingangstor ins UNESCO-Weltnaturerbe und Ausgangspunkt für die Themenwanderungen Schabziger Höhenweg und Geo-Phänomene-Weg. Andererseits führt ab der Bergstation auch der Wanderweg zur weit bekannten und sehr oft frequentierten Erlebniskäserei Nüenalp. 

Der Gemeinderat erachtet das Berggasthaus zusammen mit der Bahn-Infrastruktur als Betriebseinheit. Eine definitive Bündelung dieser Objekte in einer Hand stärkt daher den Betrieb als Ganzes. Die Inte-ressen der Gemeinde werden durch den Unterbaurechtsvertrag mit der Käuferin sichergestellt. Infolge der Schätzung des Verkehrswerts auf CHF 355'000 unterliegt der Verkauf des Gebäudes gemäss Anhang 1 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Ausschreibung des fakultativen Referendums erfolgt im Amtsblatt vom 30. Januar 2020. Seite 2/2 

Kostenschätzung Nutzungsplanung II (NUP II) 

Der Gemeinderat nimmt von den im Jahr 2019 im Zusammenhang mit der NUP II entstandenen Kosten von CHF 1.44 Mio. Kenntnis. Zusammen mit der Schätzung des restlichen Aufwandes für das gesamte Projekt geht der Gemeinderat von Gesamtkosten in der Höhe von CHF 2.9 Mio. aus. Ursprünglich budgetiert und im Finanzplan aufgeführt waren CHF 1.3 Mio. Die Mehrkosten von CHF 1.6 Mio. sind auf verschiedene Ursachen zurückzuführen: So führte der hohe Einbezug von Interessengruppen und verschiedener Einzelfälle in die verschiedenen Projektphasen zu zusätzlichen Kosten. Die Bearbeitung von Eingaben und Einsprachen verursachte mehr Aufwand als ursprünglich budgetiert. 

Ebenso sind mit der Umsetzung der im neuen Raumentwicklungs- und Baugesetz des Kantons Glarus enthaltenen Mehrwertabgabe zusätzliche Kosten entstanden. Letztlich musste die Gemeinde für die erneute Aufnahme der Gewässerräume, die Erstellung von Verkehrsgutachten sowie die Prüfung von Geschiebe-Standorten zusätzliche Gutachten von externen Dienstleistern mit entsprechender Kosten-folge in Auftrag geben. 

 Ersatzwahl Verwaltungsrat Technische Betriebe Glarus Nord 

Der Gemeinderat wählt Dr. oec. HSG Peter Rothlin, Oberurnen, in den Verwaltungsrat der Techni-schen Betriebe Glarus Nord (TBGN). Peter Rothlin folgt rückwirkend per 01. Januar 2020 für den Rest der Amtsdauer auf das per 31. Dezember 2019 zurückgetretene VR-Mitglied Andreas Zweifel, Niede-rurnen.