Beschwerde gegen Bauvorhaben der Sportbahnen Elm geht direkt an das Verwaltungsgericht

Regierungsratssitzung 2. Juni • Der Regierungsrat leitet die Beschwerde von Umweltverbänden gegen ein Bauvorhaben der Sportbahnen Elm direkt weiter an das Verwaltungsgericht.



Medienmitteilung Regierungsrat (zvg)
Medienmitteilung Regierungsrat (zvg)

Die Beschwerde von drei Umweltverbänden gegen den Beschluss des Gemeinderates Glarus Süd (Bewilligung Ausbau der Beschneiungsanlagen in Elm) wird vom Regierungsrat nicht behandelt, sondern mittels einer sogenannten Sprungbeschwerde direkt an die nächste Instanz, das Glarner Verwaltungsgericht, weitergeleitet. Der Regierungsrat wäre gemäss Raumentwicklungs- und Baugesetz zur Behandlung der Beschwerde zunächst zuständig.

Leerlauf vermeiden

Die Sprungbeschwerde verfolgt prozessökonomische Zwecke, indem sie eine Beschleunigung erreichen soll, wo ansonsten Verfahrensleerläufe absehbar sind. Neben dem Vorsteher des Departements Bau und Umwelt als Vorinstanz waren weitere Mitglieder des Regierungsrates im Zusammenhang in das streitbetroffene Projekt involviert. Im Rahmen der Beschlussfassung über die vorliegende Beschwerde hätten mindestens zwei Regierungsratsmitglieder in den Ausstand zu treten, womit die Beschlussfähigkeit gefährdet würde.