Besitzer von Wohneigentum sollten sich spätestens mit 55 diese 7 Fragen stellen

Die Pension ist ein einschneidendes Ereignis, auch was die eigenen vier Wände betrifft. Es ist der Zeitpunkt, wo vieles neu geordnet wird – persönlich wie auch finanziell. Spätestens mit 55 Jahren sollte man deshalb über ein paar Fragestellungen nachdenken. Denn zu diesem Zeitpunkt besteht noch genügend Spielraum, die finanziellen Voraussetzungen für die künftigen Wohnwünsche zu schaffen.



Gerhard Wehrli, Privatkundenberatung Raiffeisenbank Glarnerland (zvg)
Gerhard Wehrli, Privatkundenberatung Raiffeisenbank Glarnerland (zvg)

Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit einer ganz anderen Lebensweise, in der Freizeit und eine selbstbestimmte Agenda im Vordergrund stehen. Diese neue Lebensphase sollte gut vorbereitet werden. Es lohnt sich zu überlegen, welche Konsequenzen mit der neu gewonnenen Freiheit verbunden sind – auch in Bezug auf das eigene Zuhause. Wer an der Schwelle zur Pensionierung steht, sollte sich die folgenden Fragen stellen.

  1. Im Haus bleiben oder umziehen?
    In den eigenen vier Wänden bleiben und allenfalls renovieren? Oder eine kleinere, zentraler gelegene Wohnung kaufen oder mieten? Das aktuelle Eigentum verkaufen, vermieten oder innerhalb der Familie weitergeben? Die Antworten auf diese Fragen zu finden, löst einen intensiven Entscheidungsprozess aus. Wichtig ist, dass man sich überhaupt Gedanken macht und die Szenarien kennt, mit denen man für die Zukunft rechnen will.
  2. Wie bleibt das Eigenheim in der Pension finanziell tragbar?
    Viele Eigenheimbesitzer fragen sich, ob sie sich ihr Eigenheim auch nach der Pensionierung noch leisten können. Gut zu wissen ist, dass die Bank bereits bei Abschluss oder Erneuerung einer Hypothek prüft, ob die Tragbarkeit langfristig gegeben ist. Wer nach der Pensionierung weiterhin unbeschwert sein Eigenheim geniessen möchte, sollte sich trotzdem frühzeitig beraten lassen und auch Überlegungen zu Renovationen in die Überprüfung der Finanzierung einbeziehen.
  1. Wie viel kostet eine Modernisierung?
    Möchten Sie noch lange in Ihrer Liegenschaft verbleiben, sollten Sie diese einem Gesamtcheck unterziehen. Welche Investitionen fallen in der nahen und späteren Zukunft an? Zum Beispiel die längst ersehnte neue Küche oder eine neue energieeffiziente Heizung? Anschliessend lässt sich der Investitionsbedarf rechnen und die Möglichkeiten für die Finanzierung mit der Bank besprechen.
    Tipp: Die Liegenschaft vor der Pensionierung «fit» machen, bietet wesentliche steuerliche wie auch persönliche Vorteile.
  1. Lohnt es sich, die Hypothek zu amortisieren?
    Viele Eigenheimbesitzer möchten nach der Pensionierung schuldenfrei sein – ein verständlicher Wunsch. Man sollte jedoch zuerst rechnen: Was kosten mich die Schulden? Und was würde sich mit dem Kapital erwirtschaften lassen? Wie sieht jeweils der Steuereffekt aus? Entscheidend ist, wie man finanziell besser fährt. Zudem muss sichergestellt sein, dass die verbleibenden liquiden Mittel ausreichen, um den gewünschten Lebensstandard zu finanzieren oder Investitionen ins Haus zu tätigen.
  1. Kann ich meine Hypothek aufstocken?
    Eine Aufstockung der Hypothek kann sinnvoll sein, beispielsweise wenn eine Modernisierung des Eigenheims geplant ist. Eine Hypothek lässt sich grundsätzlich jederzeit erhöhen, auch nach der Pensionierung. Voraussetzung ist, dass die Belehnung maximal 65% des Objektwertes beträgt und die Tragbarkeit weiterhin nachhaltig gegeben ist.
  1. Was passiert, wenn mein Partner nicht mehr da ist?
    Ehepaare mit Wohneigentum haben oft einen grossen Anteil ihres Vermögens in ihrer Liegenschaft gebunden. Im Todesfall eines Partners besteht das Risiko, dass der Überlebende die Immobilie verkaufen muss, um die Erben auszuzahlen. Das Ehe- und Erbrecht sieht aber Möglichkeiten vor, wie man für den Ehepartner den Verbleib im Eigenheim sichern kann. Bereits ein Testament kann Abhilfe schaffen.
  1. Wie kann das Eigenheim den Nachkommen übertragen werden?
    Möchten Sie Ihr Wohneigentum bereits zu Lebzeiten an die Nachkommen weitergeben? Und allenfalls darin wohnen bleiben? Oder erst später vererben? So oder so sollten Sie sich frühzeitig Gedanken machen, wem und wie Sie Ihr Eigenheim vermachen möchten. Denn ohne Vorkehrungen geht es entlang der gesetzlichen Erbfolge an die jeweiligen Erben.

Zur Beantwortung all dieser und weiterer Fragen empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Berater bei Ihrer Raiffeisenbank.