Besoldung und Entschädigung von Feuerwehrdienstleistenden

Das Reglement über die Besoldung und Entschädigung von Feuerwehrdienstleistenden wird genehmigt und per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Dies beschloss der Regierungsrat an seiner Sitzung vom Dienstag.



Der Regierungsrat regelt die Entschädigung von Feuerwehrdienstleistenden sowie Arbeitgebern
Der Regierungsrat regelt die Entschädigung von Feuerwehrdienstleistenden sowie Arbeitgebern

Der Regierungsrat regelt die Entschädigung von Feuerwehrdienstleistenden sowie Arbeitgebern, die Feuerwehrdienstleistende freistellen. Nachdem vorerst kein gemeinsamer Nenner gefunden werden konnte, stimmen alle Gemeinden nun zu. Das 14 Artikel umfassende Reglement erfüllt folgende Ziele:

– einheitliche und verbindliche Entschädigungen für alle Feuerwehren im Kanton;
– generelle Anhebung der sehr moderaten Ansätze;
– deutlichere Abstufung der Ansätze nach Funktionen;
– bessere Abgeltung der Bereitschaft und der Verantwortungsübernahme.

Die Neuregelung ist nur bedingt mit der geltenden vergleichbar. Die Einheitlichkeit erforderte Begriffsdefinitionen, Bestimmungen für Sozialleistungen, Steuern und Auszahlungen:

- Beibehalten wird die einheitliche Besoldung aller Funktionsträger für Übungen, Einsätze und Kurse (Übungssold mind. 20 statt 10 Fr. pro Übung, Einsatzsold mind. 40 statt 25 Fr. pro Stunde, Arbeitgeberentschädigung 40 Fr. pro Stunde).
- Feuerwehrkommandanten und/oder Materialverwalter können im Teilzeit-, oder im Vollzeitpensum angestellt werden. So sind sinnvolle Kombinationen mit anderen Funktionen möglich. Die Entlöhnung richtet sich nach der Lohnverordnung des Kantons bzw. der Besoldungsverordnung der Gemeinden.
- Für die obersten Führungsfunktionen wird die Funktionsentschädigung durch einen Stundenansatz ersetzt, um den effektiven Aufwendungen und der Verantwortung gerecht zu werden. Die ersten 50 Stunden werden für Bereitschaft und Verantwortungsübernahme in jedem Fall pauschal ausgerichtet.
- Die Funktionsentschädigungen liegen leicht höher und es werden auch die Gruppenführer für ihre Vorbereitung entschädigt.
- Die Gesamtentschädigungen erhöhen sich um rund 250 000 Franken oder 25 Prozent.