Besserstellung von Eheleuten in der Landwirtschaft: Regierungsrat kritisiert Umsetzungsvorschlag

Der Vorschlag des Bundesrates, wie mitarbeitende Eheleute in der Landwirtschaft bei einer Scheidung finanziell entschädigt werden sollen, geht dem Regierungsrat zu weit. Dies geht aus seiner Vernehmlassungsantwort hervor.



Die Besserstellung von mitarbeitenden Ehegatten in der Landwirtschaft soll durch eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes verankert werden • (Symbolbild: Samuel Trümpy)
Die Besserstellung von mitarbeitenden Ehegatten in der Landwirtschaft soll durch eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes verankert werden • (Symbolbild: Samuel Trümpy)

Aufgrund der starken Verflechtung von Geschäftlichem und Privatem ist eine Ehescheidung in der Landwirtschaft besonders komplex. Bauernbetriebe werden meistens als Familienbetrieb geführt. Beide Partner leben und arbeiten auf dem Betrieb. Meistens ist ein Ehegatte Alleineigentümer des Betriebes. Mitarbeitende Eheleute in der Landwirtschaft sollen bei einer Scheidung finanziell angemessen entschädigt werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Landwirtschaftsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Für verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter soll bei Finanzhilfen eine neue Voraussetzung gelten. Die Finanzierung eines Vorhabens (z. B. ein Stallbau) soll künftig nur noch unterstützt werden, wenn eine gemeinsame Beratung in Sachen Güterrecht und der Regelung der Mitarbeit durchgeführt wird oder ein Nachweis über die Ausrichtung eines Lohns oder eines Teils des Einkommens vorliegt. 

Der Glarner Regierungsrat anerkennt in seiner Stellungnahme zu dieser geplanten Gesetzesänderung, dass eine angemessene Entschädigung im Scheidungsfall in der Landwirtschaft ein wichtiges Thema sei. Er kritisiert die angedachte Lösung aber als Bevormundung, weil eine Pflichtberatung durch den Staat vorgeschrieben geplant werde. Besser wäre seiner Meinung nach, eine weitere Sensibilisierung durch landwirtschaftliche Interessensvertreter. Auf diese Weise könne die Quote der Lohnzahlung für familieneigene Arbeitskräfte ebenfalls erhöht werden.