Betreibermodell linth-arena sgu

Der Gemeinderat von Glarus Nord beantragt der Gemeindeversammlung vom 22.11.2019 die Gründung einer neuen Aktiengesellschaft für den zukünftigen Betrieb der linth-arena sgu («linth-arena AG»). Die linth-arena AG soll sich vollständig im Eigentum der Gemeinde befinden. Der Gemeindeversammlung vom 22. November wird das Geschäft samt Entwurf der Eigentümerstrategie zur Beratung vorgelegt.



Medienmitteilung der Gemeinde Glarus Nord (Bild: e.huber)
Medienmitteilung der Gemeinde Glarus Nord (Bild: e.huber)

Die Bandbreite der behandelten Betreibermodelle reichte vom gemeindeeigenen Betriebszweig über die Gründung einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt bis hin zur Transformation der Genossenschaft in eine AG. Der Gemeinderat sieht nach Sichtung und Gewichtung aller Argumente die Gründung einer neuen Aktiengesellschaft als erfolgversprechendstes Modell für die Zukunft der linth-arena sgu. Dies vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht: Die linth-arena AG soll sich mit ihrem Angebot primär im freien Markt bewegen und behaupten. Dazu müssen für die Gesellschaft die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. So benötigt die linth-arena AG ausreichend Spielraum für unternehmerisches Handeln, um im Wettbewerb flexibel auftreten, ihre Produktpalette gestalten und weitere Einnahmequellen, beispielsweise im Bereich Sponsoring, generieren zu können. Dies wäre bei halb-öffentlichen oder öffentlichen Ausgestaltungen des Betreibermodells weniger oder gar nicht möglich. Da die linth-arena keine hoheitlichen Aufgaben erfüllt, soll zudem von einer Ausgestaltung als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt abgesehen werden. Die Umwandlung der Genossenschaft wäre rechtlich zwar theoretisch möglich, ist infolge der komplizierten und unübersichtlichen Eigentümerstruktur in der Praxis nicht umsetzbar. 

Die Interessen der Gemeinde, beispielsweise in den Bereichen Schulschwimmen und Vereinsnutzungen, werden mit der geplanten neuen linth-arena AG in einer separaten Leistungsvereinbarung geregelt. Ebenso muss die Nutzung der Infrastruktur, deren Betrieb durch die Gemeinde vorgegeben oder durch gewisse Bestimmungen wirtschaftlich eingeschränkt wird, geregelt werden. Durch die Leistungsvereinbarung soll sichergestellt werden, dass die Gemeinde ausschliesslich Leistungen bezahlt, welche sie auch effektiv bestellt hat. Nachzahlungen, wie sie in der Vergangenheit an die Genossenschaft beinahe zur Regel geworden sind, sollen ausgeschlossen werden. Die Leistungsvereinbarung wird – positiver Entscheid der Stimmberechtigten vom 22.11.2019 vorbehalten – der Gemeindeversammlung im kommenden Jahr zur Beratung vorgelegt. 

Seit dem Entscheid der Gemeindeversammlung vom 28.09.2018, die linth-arena sgu zu erwerben, zu sanieren und auszubauen, beschäftigte sich eine vom Gemeinderat eingesetzte Kommission intensiv mit der Organisationsform und den betrieblichen resp. unternehmerischen Aspekten der linth-arena. Die Arbeitsgruppe besteht einerseits aus strategischen und operativen Vertretern der Gemeinde und der heutigen Genossenschaft, aber auch aus externen Experten sowie Vereinsrepräsentanten. An insgesamt sechs Sitzungen wurden sämtliche infrage kommenden Modelle geprüft. Ebenso besuchte die Kommission vergleichbare Betriebe in Wettingen, Frauenfeld und Wallisellen.