Betrieb der Kaufmännischen Berufsschule neu mit Leistungsauftrag geregelt

Der Regierungsrat stimmt dem vereinbarten Leistungsauftrag über den Betrieb der Kaufmännischen Berufsfachschule KBS Glarus zu.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Der Kaufmännische Verband Glarus betreibt im Auftrag des Kantons Glarus die kaufmännische Berufsfachschule Glarus (KBS). Zum Angebot gehören der schulische Teil der beruflichen Grundbildungen im kaufmännischen Bereich und im Detailhandel sowie die berufliche Weiterbildung. Die KBS wird vom Kanton finanziert. Die Lehrpersonen sind den Lehrpersonen der kantonalen Schulen bezüglich Anstellungsbedingungen gleichgestellt. Es besteht eine langjährige, bewährte Praxis der Zusammenarbeit. Wesentlichen Punkte zur Zusammenarbeit waren bisher in der Verordnung über die Berufsfachschulen und den Vollzug in der Berufsbildung (Vollzugsverordnung Berufsbildung) geregelt.

Neu mit Leistungsauftrag

Auf Empfehlung der Finanzkontrolle wurde eine Neuregelung über einen Leistungsauftrag angestrebt. Diese liegt nun vor, nachdem zuvor die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen wurden. Im Leistungsauftrag werden die Bildungsgänge, die Organisation, die Festlegung der Abgeltung, die Qualitätssicherung sowie die Rechnungslegung und Berichterstattung geregelt. An der langjährigen und bewährten Praxis wird festgehalten. Nebst neu schriftlich geregelten Punkten wurden auch Bereiche eingebunden, die bisher in der nun wegfallenden Vollzugsverordnung Berufsbildung geregelt waren. Ein wesentliches Ziel der Übertragung an eine private Trägerschaft besteht darin, der Schule eine gewisse Eigenständigkeit und einen Spielraum in eigener Verantwortung zu geben.

Finanzierung

Die Finanzierung läuft wie bisher über die Nutzung des Schulhauses via Jahrespauschale. Diese wird jährlich überprüft. Die Berichterstattung und die Bekanntgabe der kurz- und mittelfristigen Planung werden stärker formalisiert als bisher.