Betriebskantinen dürfen länger öffnen

Die Bedingungen für Restaurants mit einer Bewilligung als Betriebskantine werden angepasst. Neu dürfen sie bis 18 Uhr öffnen.



Restaurants können eine Bewilligung als Betriebskantine beantragen •( Foto: Keystone)
Restaurants können eine Bewilligung als Betriebskantine beantragen •( Foto: Keystone)

Seit März 2021 können Glarner Restaurationsbetriebe ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung als «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» stellen. 15 Betriebe (Stand 30. März 2021) verfügen über eine solche Bewilligung (Liste Betriebskantinen). 

Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» müssen neu folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Öffnungszeiten sind auf werktags 8 bis 18 Uhr beschränkt (bisher 11 bis14 Uhr). 
  • Zugang nur für Berufstätige aus den folgenden Branchen: Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. 
  • Die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen müssen von ihrem Arbeitgeber vorgängig schriftlich bei der «Betriebskantine» angemeldet werden. 
  • Der Zugang zu den Sanitäranlagen ist sicherzustellen. 
  • Die Mahlzeiten müssen für die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen finanziell tragbar sein. 
  • Die betroffenen Arbeitgeber und deren «Betriebskantinen» müssen auf einer für die kantonalen Kontrollbehörden jederzeit einsehbaren und aktuell gehaltenen Liste eingetragen sein. 
  • Der Gesamtarbeitsvertag im Schweizer Gastgewerbe (L-GAV) ist einzuhalten. 

Die Restaurationsbetreiber haben mit Betrieben oder mit bestimmten Branchen, für welche sie als Betriebskantine wirken wollen, eine Vereinbarung abzuschliessen und sind verpflichtet darüber eine aktuell zu haltende Liste zu führen.

Im Weiteren sind folgende Schutzmassnahmen zu beachten:

  • Sitzpflicht bei der Konsumation sowie allgemeine Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen des Restaurants sowie beim Aufsuchen der Sanitäranlagen.
  • Auch bei der Konsumation muss der erforderliche Abstand von jeder Person eingehalten werden.
  • Nicht zulässig sind Gästegruppen, die nahe zusammensitzen.
  • Die Kontaktdaten sind von allen Personen zu erheben und während 14 Tagen aufzubewahren.
  • Die Restaurationsbetriebe sind verpflichtet, dem Arbeitsinspektorat des Kantons Glarus jederzeit auf Verlangen ihr Schutzkonzept und die Gästelisten vorzuweisen sowie den Zutritt zum ganzen Restaurationsbetrieb zu gewähren.

    Gesuche von Gastrobetrieben

Gesuche können eingereicht werden beim Arbeitsinspektorat des Kantons Glarus:
[email protected]

Weitere Informationen sowie das Gesuchsformular für Betriebskantinen sind auf der Website des Kantons Glarus