Bewilligungswesen zur Neuordnung Parkierung greift ab 1. Mai

Ab 1. Mai 2019 ist es so weit: Wer in Glarus länger als eine respektive drei Stunden auf öffentlichem Grund parkiert, benötigt dafür eine Parkbewilligung.



Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 22. April (Bild: e.huber)
Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 22. April (Bild: e.huber)

Der Übersichtsplan, welcher am 22. März in alle Haushalte der Gemeinde verteilt wurde, beinhaltet die wichtigsten Informationen für alle, welche ein Parkierungsbedürfnis in Glarus haben. Im Gemeindehaus ist zudem eine Broschüre kostenlos erhältlich, welche noch detailliertere Informationen zur ganzen Neuordnung Parkierung enthält. Weiter sind sämtliche Informationen und Dokumente auch auf der Homepage der Gemeinde Glarus zu finden (www.gemeinde.glarus.ch/parkieren). 

Sämtliche Bewilligungen können seit dem 1. April über die ParkingPay-App oder am Schalter der Gemeinde Glarus bezogen werden.