In Schwanden werden im Jahr 1528 Heiligenbilder in die Linth versenkt, in Matt werden solche verbrannt. Elm, Betschwanden, Glarus, Niederurnen, Kerenzen tun wenig später dasselbe. Auf Beschluss einer Gemeindeversammlung in Weesen zerren Neugläubige den Kirchenschmuck auf einen öffentlichen Platz und vernichten Bilder unter Hohn und Spott. In Amden führt der Pfarrer höchstselbst mit der Axt in der Hand die Leute zum Bildersturm an. Reformatorisch Gesinnte stürmen in Schänis die Kapelle und schleifen die Sebastian-Skulptur an einem Seil durchs Dorf. Auch in Benken und Kaltbrunn wütet der Bilderstreit.
Kulturhistorische Ermittlungen
«Bildersturm im Glarnerland und Gaster: Altartafeln im Jahr 1528 in die Linth geworfen» – so lautet der Titel des Vortrags (Power-Point-Präsentation) vom Samstag, 22. Oktober 2011. Besammlung ist um 10.00 Uhr im Freulerpalast Näfels. Nach der Besichtigung bildsturmgeschädigter Altartafeln im Museum des Landes Glarus referiert Dr. Stefan Paradowski, Kunst- und Regionalhistoriker, Glarus. Der Anlass ist die fünfte von sechs Veranstaltungen der von ihm organisierten heurigen Exkursionsreihe «Linth-Ereignis: kulturhistorische Ermittlungen in der Region».
Zwei konfessionelle Lager
Durch die Reformation entstehen innerhalb der Alten Eidgenossenschaft zwei unversöhnliche konfessionelle Lager: auf der einen Seite die wachsende reformatorische Gruppe mit Zürich, Bern und anderen Städten, auf der anderen Seite die fünf katholischen Orte Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern und Zug, die am alten Glauben festhalten wollen. Die Reformationswirren erfassen auch Glarus und dessen Untertanengebiet Gaster.
Zwingli für Abschaffung der Bildwerke
Nach Meinung des Reformators Ulrich Zwingli sind Kultbilder Verstofflichungen von Götzen. Er sagt: «Wir brauchen keine Vermittler.» Er benützt das biblische Bilderverbot als Argument und ist für eine vollständige Abschaffung der Bildwerke. Kirchengemeinden sollen über ihre Entfernung selber entscheiden.
Seit Langem pflegen Glarner rege Beziehungen zur Stadt Zürich: Man besucht dort die Märkte, es bestehen vielfältige Briefkontakte. Nicht selten ist man auch beim ehemaligen «Kirchherrn von Glarus» (1506-1516), Ulrich Zwingli, zu Gast. Das rohe Entfernen von Bildern wird untersagt. In nicht weniger als fünf Landsgemeinden befassen sich die Glarner mit reformatorischen Glaubensfragen und dem Umgang mit Bildwerken. Jene vom 17. April 1529 befürwortet die konfessionelle Koexistenz und untersagt «das rohe Entfernen der Bilder und Altäre durch die Hand Mutwilliger». Ermuntert durch die Tatsache, dass in Glarus eine kleine Mehrheit von Neugläubigen besteht, hofft das Untertanengebiet Gaster, beim Bildersturm genug Schutz von Glarus und Zürich zu erhalten. Doch der hartnäckig altgläubig gebliebene Ort Schwyz, die zweite Schirmherrschaft des Gasters, schickt 1532 der Landvogtei einen Strafbrief und verordnet unter Androhung der Todesstrafe die Rückkehr zum alten Glauben.




