Die Teilrevision des Gesetzes über Schule und Bildung wurde durch zwei politische Vorstösse angestossen. Das Postulat «Attraktive Rahmenbedingungen im Bildungsbereich» fordert bessere Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei Lehrpersonen. Das Postulat «Klare Zuständigkeiten im Bereich der Volksschule» zielt darauf ab, die Zuständigkeiten zwischen den Akteuren im Bildungsbereich klarer zu definieren.
Neue Bildungskommission und verbesserte Altersentlastung
Die Teilrevision sieht folgende wesentlichen Änderungen und Neuerungen vor:
- Die Schulkommission soll in Zukunft eine strategische Fachkommission sein. Das ist bereits in anderen Bereichen wie dem Kantonsschulrat üblich und hat positive Erfahrungen gebracht. Die Mitglieder der Kommission sollen künftig vom Gemeinderat nach fachlichen Kriterien gewählt werden. Die neue Fachkommission konzentriert sich auf strategische Aufgaben. Um diese Veränderungen zu verdeutlichen, wird die Schulkommission in Bildungskommission umbenannt.
- Die Revision teilt die Aufgaben klarer auf verschiedene Akteure auf. Zwei Hauptanliegen der Postulanten werden umgesetzt: Die Kommunikation zwischen Kanton und Gemeinde wird geregelt, und die Kompetenzverteilung innerhalb der Gemeinde wird geklärt. Die Hauptschulleitung wird gesetzlich verankert und erhält direkte Aufgaben, während operative Aufgaben der Schulkommission an sie oder die Schulleitung übertragen werden. Die Finanzierung der Volksschule durch die Gemeinden bleibt bestehen, wobei der Kanton weiterhin Lohnbänder für Lehrpersonen vorgibt. Das Personalrecht für Lehrpersonen wird neu noch konsequenter von den Gemeinden geregelt, jedoch behält der Kanton Einfluss auf Rahmenbedingungen wie beispielsweise für die Beurteilung der Lehrpersonen sowie der Altersentlastung.
- Geplant ist, die Altersentlastung für Lehrpersonen von bisher 60 Jahren auf 55 Jahre zu senken. Ab dem Alter von 60 Jahren soll die Entlastung verstärkt werden. Höhere Pensen erhalten tendenziell mehr Entlastung. Die Mehrkosten für die Volksschule tragen die Gemeinden.
- Im Berufsauftrag für die Lehrpersonen fallen die Präsenzlektionen künftig weg. Die Lehrpersonen erhalten dadurch keine zusätzlichen unterrichtsfreien Stunden. Stattdessen wird die Jahresarbeitszeit als Ganzes definiert. Die Schulleitungen erhalten mehr Flexibilität und Verantwortung, um Aufgaben zu verteilen und Lehrpersonen für zusätzliche Unterrichtslektionen einzustellen oder deren Pensum anzupassen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. November 2024. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert. Nach Beschluss von Landrat und Landsgemeinde sollen die Änderungen am 1. August 2026 in Kraft treten, um den Gemeinden und dem Kanton Zeit für die Umsetzung zu geben.