Biozidprodukte: Regierungsrat will besseren Gewässerschutz

Der Regierungsrat ist mit der Teilrevision der Biozidprodukteverordnung des Bundes grundsätzlich einverstanden. Einzig bei Grenzwert-Rückständen möchte er, dass diese für sämtliche Gewässer gelten.


Biozide sind Wirkstoffe, die Lebewesen abtöten oder zumindest in ihrer Lebensfunktion einschränken. Sie werden im nichtlandwirtschaftlichen Bereich zur Bekämpfung von Schadorganismen wie Insekten, Pilze, Bakterien, Nager oder Algen eingesetzt. Mit der Revision der Biozidprodukteverordnung soll das Risiko von Bioziden reduziert werden. Der Grenzwert für Gift-Rückstände wurde mit 0,1 Mikrogramm pro Liter definiert.

Der Glarner Regierungsrat schlägt in seiner Vernehmlassungsantwort vor, diesen Grenzwert nicht nur bei Gewässern für die Trinkwassernutzung anzuwenden, sondern für sämtliche Gewässer. Damit soll die Belastung aller Gewässer reduziert und die Wasserlebewesen besser geschützt werden.