Blängglirunse in Netstal: Gebiet wird vorübergehend freigegeben

Nach den bisherigen Ereignissen im Zusammenhang mit dem am Wiggis erfolgten Felssturz vom 12. Februar 2016 hat die Gemeinde Glarus ihre Verantwortung gebührend wahrgenommen: Nach den im Juni durchgeführten Sofortmassnah-men bewilligte der Gemeinderat im August einen Kredit für weitere Schutzmassnahmen.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Zusätzlich hat er eine Risikoanalyse in Auftrag gegeben. Seitens Kanton wird die Gefahrenkarte Lawinen überarbeitet. Bis zum Vorliegen entsprechender Resultate hebt die Gemeinde die Absperrung des Gebietes Mugiweid temporär auf.

Der Felssturz am Wiggis vom 12. Februar 2016 hat gut 5000m3 Felsmaterial im Schuttkegel der Blängglirunse zur Ablagerung gebracht. Die Gemeinde veranlasste in der Folge die Sperrung des Naherholungsgebietes inklusive Vitaparcours bis zum heutigen Tag. Wenige Tage nach dem Felssturz ereignete sich ein Murgang, welcher zur Umsetzung von Sofortmassnahmen führte – das Gerinne wurde ausgebaggert, zwei Dämme erstellt sowie der Schlammsammler entleert.

Ein weiterer Murgang am 1. Juni 2016 zeigte, dass die ergriffenen Sofortmassnahmen grössere Schäden verhinderten. Eine anschliessend durchgeführte Begehung machte das Umsetzen weiterer Schutzmassnahmen deutlich, um künftige Schäden durch Murgänge abzuwenden.

Diese Schutzmassnahmen, welche im Erstellen zwei weiterer Dämme bestehen, wurden vom Gemeinderat im August mit einem Kredit ausserhalb Budget von 350 000 Franken bewilligt und befinden sich derzeit in der Baubewilligungsphase. Diese geplanten Arbeiten führen zur Wiederherstellung der bisherigen Schutzwirkung bezüglich Hochwasser und Murgangprozessen, zeigen aber keinen zuverlässigen Schutz vor Lawinen- und Sturzprozessen. Im Übrigen bedeuten sie keinerlei Standard- oder Sicherheitsverbesserung.

Um das Risiko- und Gefährdungspotenzial im Gebiet Mugiweid genauer abschätzen zu können, hat der Gemeinderat die Erstellung einer detaillierten Risikoanalyse in Auftrag gegeben. Zeitgleich hat die kantonale Fachstelle für Naturgefahren des DBU die Überarbeitung der Gefahrenkarte bezüglich Lawinenprozesse an die Hand genommen.

Bis zum Vorliegen der Resultate der Risikoanalyse und der Gefahrenkarte Lawinenprozesse (zweite Jahreshälfte 2017) wird das Gebiet Blängglirunse als Naherholungsgebiet wieder geöffnet. Weiter werden die geplanten Schutzmassnahmen so rasch wie möglich umgesetzt. Damit steht dem Winterbetrieb des Skilifts Mugi nichts im Weg. Die Gemeinde pflegt einen engen Kontakt zur Betreiberin und vertraut auf deren Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein, bei drohender Lawinengefahr den Skiliftbetrieb einzustellen, wie das auch in Vergangenheit gehandhabt wurde. Der Vitaparcours ist jedoch nur beschränkt und mit der entsprechenden Vorsicht zu benutzen, da im oberen Teil ein Posten verschüttet ist und der Parcours durch die Runse führt. Der Runsenübergang wurde nicht geräumt.

Durch die Ausführung der erwähnten Sofort- und Schutzmassnahmen, die Zusammenarbeit mit der Skiliftbetreiberin sowie die weitere Bearbeitung und Beurteilung der Risikosituation unter der Wiggiswand nimmt die Gemeinde ihre Verantwortung gebührend wahr.