Brandschutz und Zivilschutz

Sozusagen im Zeichen des Bevölkerungsschutzes standen die beiden wichtigsten Landsgemeindevorlagen, die der ausnahmsweise an einem Freitag tagende Glarner Landrat unter dem Vorsitz von Fredo Landolt (CVP, Näfels) beraten hat: Änderungen am Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr und ein gänzlich neues Zivilschutzgesetz.



das die Landrätinnen und Landräte an diesem Freitag zu bewältigen hatten.
das die Landrätinnen und Landräte an diesem Freitag zu bewältigen hatten.

Das Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr regelt vor allem die Zuständigkeiten – das «Hauptwort» hat dabei die garnerSach – die Feuerwehrdienstpflicht sowie die Ersatzabgaben, die erhöht werden, und das Kaminfegerwesen, das im Sinne der Konkurrenz weiter liberalisiert wird. Die im Allgemeinen unbestrittenen Anträge gaben bezüglich Dienstbefreiung für die Mitglieder des Regierungsrates, den Ratsschreiber, die Mitglieder der Gemeindräte und die Gemeindeschreiber zu reden.

Man diskutierte, ob eine Dienstleistung Sinn mache für Behördemitglieder, die ja als Führungskräfte anderweitig gebunden sind. Der Rat lehnte die Dienstbefreiung schliesslich ab, liess aber mit der Bestimmung, dass das Feuerwehrinspektorat solche Befreiungen verfügen könne, ein Hintertürchen offen.
Es findet noch eine zweite Lesung statt, in welcher die Ersatzabgabe noch detaillierter besprochen werden soll.

Das neue Zivilschutzgesetz – im Kanton gibt es 650 Zivilschutzpflichtige – regelt vor allem die Zuständigkeiten und die Kostenverteilung. Der Kanton ist zuständig, doch sollten sich die Gemeinden an der Hälfte der Kosten beteiligen. Über diesen Grundsatz war in der Kommission hart diskutiert worden, wie Kommissionsvizepräsident Dr. Matthias Auer (FDP, Netstal) ausführte.
Karl Stadler (GP, Schwändi) wollte den Kanton allein zahlen lassen – wenn er schon praktisch allein das Sagen habe. Bruno Gallati (Näfels) unterstützte ihn namens der CVP/GLP-Fraktion. Dr. Peter Rothlin (SVP, Oberurnen) macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Zivilschutz auch sonst Rechnungen zu stellen pflege, also könnte auch die Gemeinden, wenn er für sie Leitungen erbringt, etwas zahlen. Dr. Auer betonte, dass bestellte Leistungen auch bezahlt werden mussten.
Der Artikel über die Kostentragung wurde auf die 2. Lesung zurückgestellt, im Sinn einer vorgängigen Bereinigung der Hauptfrage lehnte der Rat den Antrag Stadler aber ab.

Standortförderung

Das Gesetz über die Standortförderung als Ersatz für das Wirtschaftsförderungsgesetz gab, da es eher Grundsätzliches sowie gute Absichten oder Vorsätze enthält, nicht viel zu reden. Angenommen wurde ein Antrag von Toni Gisler (SVP, Linthal), wonach die Finanzhilfe zurückgefordert werden könne, wenn eine Firma den Kanton wieder verlässt. In zweiter Lesung soll dies noch präzisiert werden. Der Vorschlag von Renata Grassi Slongo, dass alle vier Jahr ein Bericht zu erstatten sei, wurde mit 31 gegen 21 Stimmen verworfen, nachdem Landesstatthalterin Marianne Dürst auf den Amtsbericht und den Budgetbericht verwiesen hatte.
Zur Standortförderung gehört gewissermassen auch die Mitgliedschaft bei der Greater Zurich Area, die uns fast weltweit bekannt mache, wie Marianne Dürst betonte. Der indirekte Nutzen sei wichtig. Der Bericht wurde genehmigt.

Doppelpower-Heimfall nun geregelt


Die Heimfall-Bestimmungen zum Projekt «Dopperpower» (Ausnützung der Wasserkraft des Sernf und der Linth zwischen der Au in Schwanden und dem Linthkrumm in Mitlödi) war von der Konzessionsnehmerin erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht bestritten worden; der Regierungsrat hatte mit seiner Beschwerde gegen den Verwaltungsgerichtsentscheid beim Bundesgericht keinen Erfolg. Ergo war die Heimfallbestimmung neu auszuhandeln. Es gab, wie Baudirektor Röbi Marti mitteilte, harte Verhandlungen, bis man sich einig war. Danach begnügt sich der Kanton mit einer Heimfallvezichtsabgeltung, falls das Kraftwerk durch die bisherige Konzessionsnehmerin weitergeführt wird.
Der Rat akzeptierte oppositionslos. Es findet noch eine zweite Legung statt.

Gratis nach Braunwald?


Zu Beginn er Sitzung hatte der Rat den Memorialsantrag für eine kostenlose Benützung der Braunwaldbahn als rechtlich in Ordnung und erheblich erklärt. Martin Bilger (SP, Ennenda) forderte den Regierungsrat auf, eine andere Lösung als gemäss Strassengesetz, wie es die Antragsteller vorschlugen, zu suchen.
Die 2. Lesung der Unvereinbarkeitsregelungen erbrachte keine Einwände. Mit der Schlussabstimmung ist das Geschäft reif für die Landsgemeinde.

Die Änderung der Lohnsverordnung sowie der Verordnung über den Gebührentarif zum ZGB und OR wurden gemäss Antrag von Jacques Marti (SP, Sool) zurückgewiesen. Marti verlangte, dass zuerst eine Kommission berate.

Zur Kenntnis genommen wurde die Spital- und Rehabilitationsplanung 2012, die in einem rund 80-seitigen Bericht festgehalten ist.

«Freude herrscht»

Freude herrscht bei der SVP, sagte Ratsvizepräsident Kaspar Krieg (Niederurnen) über den Erfolg der Motion der SVP zur Entlöhnung der Geschäftsleitungsmitglieder der Kantonalbank, denn der Verwaltungsrat (lies Regierungsrat) schlägt per 2014 reduzierte Löhne vor. Die Generalsversammlung vom 23. April 2013 muss noch zustimmen. Die praktisch bereits erfüllte Motion wurde nach zustimmenden Voten Rolf Elmer (BDP, Elm), Marco Kistler (SO/JUSO, Niederurnen) und Bruno Gallati (CVP/GLP) einstimmig als Postulat überwiesen. Der als Gast anwesende Bankpräsident Martin Leutenegger musste nicht eingreifen.

Unbestritten war das Postulat von Hans Peter Spälti (SP, Netstal) für ein kantonales Sportanlagenkonzept.

Mathias Zopfi (GP, Engi) bemerkte zur Antwort auf seine Interpellation zu den Gemeindebeiträgen an die Sportschule Glarus, deren Erhöhung bei den Gemeinden Unwillen hervorgerufen hatte, man werde das Gespräch suchen.

Damit war die umfangreiche Traktandenliste kurz nach 11.30 Uhr erledigt, und die Ratsmitglieder labten sich am Apéro im Foyer.

Die nächste Sitzung findet erst am Mittwoch, 6. Februar, statt.