Im Frühjahr 2025 hat die Lebensmittelkontrolle der Kantone Graubünden und Glarus erneut regionale Brühwürste unter die Lupe genommen. Im Zentrum der Untersuchung standen regional produzierte Brühwürste von bekannten Sorten wie Cervelat, Wienerli, Bratwurst oder Glarner Kalberwurst.
Bei der Herstellung von Fleischprodukten lässt sich eine geringfügige Beimengung von Fremdfleisch nicht immer ganz vermeiden. Wird aber undeklariertes Fremdfleisch verwendet, um teurere Fleischsorten mit günstigeren zu strecken, kann das nicht nur das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Labor des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit wurden daher Brühwürste hinsichtlich der verwendeten Fleischarten und -anteile sowie der Fett-, Eiweiss- und Salzgehalte geprüft und mit der Deklaration verglichen. Für eine abschliessende Beurteilung wurden die Rezepturen eingefordert. Für traditionelle Würste wie Cervelat, Wienerli und Kalbsbratwurst wurden die Qualitätsleitsätze des Schweizer Fleischfachverbandes, für die Glarner Kalberwurst das Pflichtenheft herangezogen. Acht von neun Produkten aus vier Glarner Betrieben mussten wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden.
Wieder mehr einwandfrei deklarierte Würste
Insgesamt wurden 21 Brühwürste aus 13 Verkaufsstellen überprüft. Bei 13 Produkten wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt, in den meisten Fällen aufgrund einer falschen Reihenfolge der Zutaten im Zutatenverzeichnis. Bei drei Produkten stimmten die gemessenen Fleischanteile nicht mit den Angaben auf der Etikette überein und bei zwei weiteren Produkten wurden allergene Zutaten nicht hervorgehoben. Eine Beimischung von Fremdfleisch wurde nicht festgestellt. Der Anteil einwandfrei deklarierter Würste stieg auf 38 Prozent, nachdem er im Vorjahr nur bei 10 Prozent gelegen hatte. Den Herstellern wurden Fristen zur Behebung der Mängel gesetzt.




