Budget 2017 mit kleinem Ertragsüberschuss von 0,4 Mio. Franken – Finanzplan 2018–2021 aber schlecht

Das Budget 2017 weist bei einem Aufwand von 347,6 Mio. Franken und einem Ertrag von 348,1 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 0,4 Mio. Franken aus. Die Nettoinvestitionen betragen 23,8 Mio. Franken. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf 11,1 Mio. Franken und der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 12,7 Mio. Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 47 Prozent.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 4. Oktober 2016. (Bild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 4. Oktober 2016. (Bild: e.huber)

Der Finanz- und Aufgabenplan (FAP) 2018–2021 prognostiziert deutliche Aufwandüberschüsse zwischen 10,8 Mio. Franken (2018) und 15 Mio. Franken (2021). Die Selbstfinanzierungsgrade liegen in der Planperiode zwischen 4 und 30 Prozent.

Budget 2017


Die gestufte Erfolgsrechnung weist auf der ersten Stufe ein operatives Ergebnis von 0,4 Mio. Franken aus. Es setzt sich aus dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von -9,8 Mio. Franken und dem Ergebnis aus Finanzierung von 10,2 Mio. Franken zusammen. Auf der zweiten Stufe resultiert ein ausserordentliches Ergebnis von 53 000 Franken, was zusammen das Gesamtergebnis von 0,4 Mio. Franken ergibt.

Tabelle 2 zeigt, dass der betriebliche Aufwand gegenüber dem Budget 2016 mit 0,5 Mio. Franken (0,1%) nur moderat zunimmt. Der betriebliche Ertrag erhöht sich hingegen um 10,5 Mio. Franken (3%), weshalb sich das Budget 2017 wesentlich besser präsentiert als dasjenige des Vorjahres. Wesentliche Nettoinvestitionen im kommenden Jahr sind: Unterhalt Kantonsstrasse (2,5 Mio. Fr.), Schutzwaldpflege (2,4 Mio. Fr.), Stichstrasse Näfels-Mollis (2,3 Mio. Fr.), Sanierung Kantonsschule (1,5 Mio. Fr.), Wasserbauten (1,5 Mio. Fr.), Schutzbauten Wald (1,3 Mio. Fr.), Liegenschaft Zeughaus (1,1 Mio. Fr.), kantonales Sportkonzept (1 Mio. Fr.), landwirtschaftliche Strukturverbesserungen (1 Mio. Fr.).

Finanz- und Aufgabenplan (FAP) 2018–2021

Im Gegensatz zum Budget zeichnet der FAP 2018–2021 ein düstereres Bild, mit Gesamtergebnissen zwischen -10,1 und -15 Mio. Franken (vgl. Tabelle 4). Insbesondere das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit verschlechtert sich stark auf bis zu -25,7 Mio. Franken. Das Ergebnis aus Finanzierung zeigt sich über die gesamte Planperiode als einigermassen stabil.

Das Budget 2017 präsentiert sich besser als die Zukunftsaussichten im Finanzplan. Ein Hauptgrund ist die Inbetriebnahme des vierten Generators des Pumpspeicherkraftwerks KLL im Jahr 2017, womit die letzte Tranche der Bewilligungsgebühr von 5 Mio. Franken fällig wird. Weiter werden steigende Kosten bei den Abschreibungen auf Strassen und Brücken, im Gesundheitswesen, im öffentlichen Verkehr und beim Personalaufwand (im FAP sind jährliche Lohnerhöhungen von 1% enthalten) erwartet. 2019 reduziert sich zudem die erfolgswirksame Verbuchung des Erlöses aus dem Börsengang der Glarner Kantonalbank (GLKB) von 4 Mio. Franken auf 2,4 Mio. Franken und fällt anschliessend ganz weg.

Die im Laufe der Finanzplanperiode prognostizierte Erhöhung der Ausgleichszahlungen aus dem nationalen Finanzausgleich (NFA) von 72,5 auf 78,6 Mio. Franken vermögen die schlechten Gesamtergebnisse nicht zu verbessern. Im Übrigen ist im Budget wie auch im FAP wieder eine Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von jährlich 3,3 Mio. Franken enthalten.

Beurteilung Budget und Finanzplan


Das Budget 2017 ist knapp befriedigend, der Finanzplan jedoch schlecht. Die finanzielle Zukunft verdüstert sich. Die Zahlen haben sich durch den Bereinigungsprozess mit den Departementen jedoch nicht verschlechtert, sondern allesamt deutlich verbessert. Es besteht somit keine Strategie, absichtlich rote Zahlen auszuweisen. Ein- und Ausgaben entsprechen möglichst der Realität. Ausgangspunkt der Budgetierung bildet der gute Jahresabschluss 2015. Diese Werte werden mittels der Budgetzahlen 2016 verifiziert und wo nötig Anpassungen vorgenommen. Der Gesamtaufwand im Budget 2017 fällt um rund 4,5 Mio. Franken tiefer aus als im Budget 2016. Die Einnahmen sind um 9 Mio. Franken höher budgetiert als 2016. Die Differenz von rund 13,5 Mio. Franken ist ein klarer Hinweis, dass nicht absichtlich schlechte Ergebnisse präsentiert werden. Selbstverständlich gilt wie bis anhin das Vorsichtsprinzip. Schliesslich ist auf die Situation in anderen Kantonen hinzuweisen, welche mit roten Zahlen rechnen. Die steigenden Ausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im öffentlichen Verkehr stellen für die Finanzhaushalte der 26 Kantone eine grosse Herausforderung für die Zukunft dar.

Das Budget 2017 ist nur oberflächlich betrachtet akzeptabel. Es wird zwar ein leichter Ertragsüberschuss von rund einer halben Million Franken erwartet. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass mit einem einmaligen Betrag der Kraftwerke Linth-Limmern (KLL) in der Höhe von 5 Mio. Franken gerechnet wird. Ohne diesen würde das Defizit fast 5 Mio. Franken betragen. Die übrigen Kennzahlen würden dadurch noch schlechter ausfallen. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt nur rund 50 Prozent, was ungenügend ist. Mit Blick auf die Vergangenheit – es wurden über mehrere Jahre Werte von deutlich über 100 Prozent realisiert – ist dieser Selbstfinanzierungsgrad jedoch vertretbar. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf annährend 13 Mio. Franken. Dies hat zur Folge, dass der Kanton im kommenden Jahr Fremdkapital im zweistelligen Millionenbereich aufnehmen muss, um die geplanten Investitionen finanzieren zu können.

Der Finanz- und Aufgabenplan weist hohe Defizite in zweistelliger Millionenhöhe aus. Das Budget 2017 deutet auf ein grösseres strukturelles Defizit hin. Grund für die schlechten Finanzperspektiven ist, dass die Ausgaben deutlich schneller wachsen als die Einnahmen. Die Ausgaben steigen insbesondere im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im öffent­lichen Verkehr an. Es wird erwartet, dass die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sich einerseits in höheren Krankenkassenprämien und somit in Mehrausgaben für die individuelle Prämienverbilligung und andererseits für die vom Bund vorgegebene Übernahme der Kosten für die stationäre Spitalbehandlung auswirken. Der vom Stimmvolk gewünschte Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) führt dazu, dass die Ausgaben beim öffentlichen Verkehr ansteigen und im Jahr 2021 um 6,6 Mio. Franken höher ausfallen als noch 2015. Die Einnahmenseite zeigt stagnierende Steuererträge und rückläufige Entgelte für die Planperiode 2018–2021. Die Prognose der Steuererträge basiert auf einem Wachstum von 1 Prozent der Einkommenssteuern als wichtigste Einnahmequelle. Die Gewinnsteuern gehen zurück, da mit einer Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III eine Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes angedacht ist. Die Beendigung des Bauprojektes Linthal 2015 dürfte sich in rückläufigen Quellensteuern äussern. Die Entgelte reduzieren sich von 38 (2015) auf 26 Mio. Franken. Grund dafür sind zum einen rückläufige Erlöse aus dem Stromverkauf. Andererseits gibt es buchhalterische Gründe. Die tiefe Selbstfinanzierung führt letztendlich zu sehr hohen Finanzierungsfehlbeträgen. Der Kanton wird sich gemäss Prognose jährlich in der Höhe von 13 bis 23 Mio. Franken neu verschulden müssen, um alle laufenden Ausgaben und die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Diese Mittel sind auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen. Bis ans Ende der Finanzplanperiode müsste mit einer neuen Verschuldung von 95 Mio. Franken an Fremdkapital gerechnet werden.

Investitionen:
Der Kanton verzeichnet im Budget 2017 – im Vergleich mit anderen Kantonen – eine sehr hohe Investitionstätigkeit. Darüber hinaus ist eine ausserordentliche Investitionstätigkeit in der Planperiode bis 2021 geplant. Es stehen drei Grossprojekte an: die Erweiterung Berufsschule Ziegelbrücke (Pflegeschule) mit 20 Mio. Franken, der Bau der Stichstrasse Näfels-Mollis mit 19 Mio. Franken und die Sanierung der lintharena sgu mit 10 Mio. Franken. Die Unsicherheit hinsichtlich Kostenfolgen ist momentan bei der lintharena noch am grössten. Die Annahme geht von Investitionsausgaben von mindestens 10 Mio. Franken aus. Die Detailplanung läuft, eine Konkretisierung erfolgt im Rahmen des jährlichen Finanz- und Aufgabenplanes. Der Kanton kann dieses Investitionsvolumen von rund 50 Mio. Franken nicht über die Laufende Rechnung finanzieren. Der Entscheid für ein Grossprojekt beinhaltet die Verantwortung der Sicherstellung der Gegenfinanzierung. Dies verlangt die Kantonsverfassung. Die Gegenfinanzierung soll über die Bausteuer erfolgen. Der Finanz- und Aufgabenplan rechnet mit 0,5 Prozent ab 2020 für die Stichstrasse. 0,25 Prozent ist ab 2021 für die Sanierung der lintharena sgu vorgesehen. 2022 soll schliesslich der Bausteuerzuschlag für die Erweiterung Berufsschule Ziegelbrücke (Pflegeschule) um 0,5 Prozent angehoben werden. Die Bausteuer beträgt über die gesamte Periode zwischen 1,75 und 2,75 Prozent. Der Bausteuerzuschlag für die Sanierung des Kantonsspitals fällt 2021, für die Sanierung der Berufsschule 2022 und für die bereits getätigten Investitionen in die lintharena 2025 weg. Stimmt die Landsgemeinde dieser Gegenfinanzierung und den dazugehörigen Projekten zu, entwickelt sich die Bausteuer wie folgt:

Gesamtbeurteilung


Die Ertragslage des Kantons für die Planperiode ist problematisch. Der Handlungsspielraum für neue Ausgaben ohne Sicherstellung der Gegenfinanzierung ist nicht gegeben. Werden vom Staat zusätzliche Leistungen bestellt, sind die finanziellen Mittel unbedingt bereitzustellen. Dies kann durch konkrete Einsparungen oder durch höhere Steuern erfolgen. Die gesetzliche Vorgabe der Gegenfinanzierung wird eingehalten, indem für die neuen, grossen Investitionsprojekte Bausteuerzuschläge eingeplant sind. Die Bausteuer wird kurzfristig für zwei Jahre ansteigen und sinkt dann unter das heutige Niveau. Steuererhöhungen oder Sparprogramme sind im Moment nicht vorgesehen. Die Substanzlage des Kantons ist nach wie vor hervorragend. Sollten sich die Prognosen des FAP über die ganze Planperiode bewahrheiten, wäre Handlungsbedarf gegeben. Die Unsicherheiten sind aber mit Blick auf die Langfristigkeit der Planung gross.

Die finanzielle Zukunft bleibt eine Herausforderung. Der Regierungsrat hält an seinen Zielen der Legislaturplanung unverändert fest:

1. Der Finanzhaushalt des Kantons ist ausgeglichen.
2. Die fiskalische Belastung kann auf dem jetzigen Niveau gehalten werden.

Er wird alles daran setzen, weiterhin eine auf Stabilität ausgerichtete Finanz- und Fiskalpolitik im Interesse des Landes Glarus zu verfolgen.