Budget 2019 mit Ertragsüberschuss von 2 Mio. Franken schwarz – Finanzplan 2020–2023 rot

Das Budget 2019 weist bei einem Aufwand von 384,2 Mio. Franken und einem Ertrag von 386,2 Mio. Franken einen Überschuss von 2 Mio. Franken aus. Die Nettoinvestitionen betragen 37,4 Mio. Franken. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf 6,2 Mio. Franken und der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 31,2 Mio. Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 17 Prozent.



Das Budget 2019 weist bei einem Aufwand von 384,2 Mio. Franken und einem Ertrag von 386,2 Mio. Franken einen Überschuss von 2 Mio. Franken aus. (Bild: e.huber)
Das Budget 2019 weist bei einem Aufwand von 384,2 Mio. Franken und einem Ertrag von 386,2 Mio. Franken einen Überschuss von 2 Mio. Franken aus. (Bild: e.huber)

Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2020–2023 prognostiziert Aufwandüberschüsse zwischen 1,3 Mio. Franken (2020) und 8,9 Mio. Franken (2023). Die Selbstfinanzierungsgrade liegen zwischen 18 (2023) und 30 Prozent (2021).

Legislaturplanung 2019–2022

Der Regierungsrat hat sich 18 Ziele (LZ) für die Legislatur 2019–2022 gesetzt und diese in einer separaten Vorlage dem Landrat zur Genehmigung unterbreitet. Die Legislaturplanung zeigt auf, welche Massnahmen die Verwaltung umsetzen soll, damit die Legislaturziele erreicht werden können. Insgesamt wurden 39 Massnahmen definiert. Diese haben einmalige Kosten von rund 46,6 Mio. Franken und wiederkehrende Kosten von rund 3,9 Mio. Franken zur Folge.

Budget 2019

Die gestufte Erfolgsrechnung weist ein operatives Ergebnis von 0,5 Mio. Franken aus. Es setzt sich aus dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von -9,6 Mio. Franken und dem Ergebnis aus Finanzierung von 10,1 Mio. Franken zusammen. Zusammen mit dem ausserordentlichen Ergebnis von 1,5 Mio. Franken resultiert im Gesamtergebnis ein Überschuss von 2 Mio. Franken.

Im Vergleich zum Budget 2018 nehmen der betriebliche Aufwand (+19,6 Mio. Fr.) und der betriebliche Ertrag (+21,0 Mio. Fr.) deutlich zu. Dieser Anstieg erklärt sich im Wesentlichen mit der Zunahme der internen Verrechnungen (+15,7 Mio. Fr.), weil erstmals eine Strassenrechnung auf Vollkostenbasis erstellt wurde.

Das Budget 2019 enthält rund 1,2 Mio. Franken für Lohnanpassungen. Davon entfallen 0,7 Mio. Franken auf Lohnerhöhungen (1% der aktuellen Lohnsumme), 0,3 Mio. Franken auf strukturelle Lohnanpassungen sowie 0,2 Mio. Franken für Leistungsprämien. Insgesamt steigt der Personalaufwand gegenüber dem Budget 2018 um 1,7 Mio. Franken (+2,3%). Der Steuerertrag wächst um 1,9 Mio. Franken (+1,8%).

Wesentliche Nettoinvestitionen im kommenden Jahr sind: Unterhalt Kantonsstrasse (9,9 Mio. Fr.), Stichstrasse Näfels-Mollis (5 Mio. Fr.) Sanierung lintharena sgu (2,5 Mio. Fr.), Finanz-Infra AG touristische Kerninfrastrukturen (2,5 Mio. Fr.), Schutzwald (2,4 Mio. Fr.), Schutzbauten Wald (1,7 Mio. Fr.), Investitionsgesellschaft Flächenmanagement (1,5 Mio. Fr.) und Wasserbauten (1 Mio. Fr.).

Integrierter Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2020–2023

Der Integrierte Finanz- und Aufgabenplan 2020–2023, welcher eine bessere Verknüpfung der Legislaturziele mit Budget und Finanzplan ermöglicht, zeigt Gesamtergebnisse, die sich stetig verschlechtern. Wird 2020 noch ein leichtes Minus von 1,3 Mio. Franken erwartet, steigt dieses Defizit bis ins Jahr 2023 auf rund 9 Mio. Franken an. Insbesondere beim Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit vergrössern sich die Aufwandüberschüsse auf bis zu -24,7 Mio. Franken. Immerhin würde sich das Ergebnis aus Finanzierung bei einem positiven Ausgang des Rechtsstreits mit der Axpo ab 2020 um rund 5 Mio. Franken pro Jahr verbessern. Die Verschlechterung im Finanzplan begründet sich in der Tatsache, dass der Aufwand steigt und bei den Erträgen mit einer Stagnation gerechnet wird.

Beurteilung Budget und Finanzplan

Das Budget 2019 ist auf den ersten Blick erfreulich. Es wird ein Überschuss von 2 Mio. Franken erwartet. Auf den zweiten Blick geben der hohe Finanzierungsfehlbetrag von 31,2 Mio. Franken verbunden mit dem tiefen Selbstfinanzierungsgrad 17 Prozent Anlass zur Sorge. Dies umso mehr, als sich dieser Trend in Zukunft akzentuiert. Die Finanzierungsfehlbeträge bleiben hoch, der Selbstfinanzierungsgrad tief. Am Ende der Finanzplanperiode beläuft sich die Summe der Finanzierungsfehlbeträge auf über 150 Mio. Franken. Dieses Geld muss sich der Kanton auf dem Kapitalmarkt beschaffen. Die Fremdverschuldung steigt dadurch massiv von 40 Mio. Franken Ende 2017 auf mehr als 200 Mio. Franken Ende 2023 an. Die Mittel müssen einerseits verzinst werden, was den Finanzaufwand steigen lässt. Das Zinsniveau ist nach wie vor sehr tief, was die Belastung für den Staatshaushalt in Grenzen hält. Steigende Zinsen könnten jedoch die finanziellen Prognosen weiter verdüstern. Das Fremdkapital muss andererseits wieder zurückbezahlt werden. Der Tilgungsbestand steigt entsprechend von (aktuell tiefen) 58,4 Mio. Franken (2017) auf 185,3 Mio. Franken (2023) stark an.

Diese Entwicklung ist auf eine sehr hohe Investitionstätigkeit zurückzuführen, die in den nächsten Jahren auf den Kanton zukommen wird. Derzeit sind neue Grossinvestitionen im Umfang von rund 138 Mio. Franken in der Planung bzw. bereits in der Realisierung. Auf die Budget- und Planperiode entfallen davon rund 92 Mio. Franken. Die Abschreibungen steigen dadurch von 14,6 Mio. Franken (2017) auf 16,6 Mio. Franken (2023). Allerdings sind solche Investitionsschübe nicht ungewöhnlich. In den 70er-Jahren wurden grössere Kredite für den Neubau der Kantonsschule in Glarus und der Berufsschule in Ziegelbrücke gewährt, in den 90er-Jahren wurden durch die Landsgemeinde Kredite von insgesamt rund 136 Mio. Franken gewährt, unter anderem für die Sanierung des Kantonsspitals, des Schwesternhochhauses, den Neubau des Strassenverkehrsamtes in Schwanden und für die Sanierung der Braunwald-Standseilbahn.

Der Kanton Glarus kennt als einziger Kanton das Instrument des Bausteuerzuschlags.
Dahinter steckt die Idee, dass grössere Investitionen über einen temporären Steuerzuschlag und somit von jener Generation bezahlt werden, welche den Investitionsentscheid fällt. Es liegt auf der Hand, dass in Anbetracht der neuen, grossen Investitionsprojekte dieses Instrument zur Anwendung gelangt. So ist momentan konkret ein Bausteuerzuschlag für die Investitionen in die Sanierung der lintharena sgu (0,7%) sowie in die Stichstrasse Näfels-Mollis (0,5%) vorgesehen. Ein Bausteuerzuschlag ist zudem für die Erweiterung der Berufsfachschule Ziegelbrücke (Pflegeschule), die Querspange Netstal und die Sanierung der Standseilbahn Braunwald ins Auge zu fassen. Die Finanzierungsfrage bei diesen Investitionen stellt sich erst, wenn die konkreten Projekte entscheidungsreif sind. Der Bausteuerzuschlag für das Kantonsspital läuft 2021 aus. Dann ist die Gesamtsanierung des Spitals auch finanziell abgeschlossen, der Tilgungsbestand auf null zurückgefahren. Dies hat den Vorteil, dass die Steuerbelastung aufgrund neuer Zuschläge nicht ansteigt und mit leichten Schwankungen nahezu konstant bleibt. Der Bausteuerzuschlag bewegt sich in der Finanzplanperiode um die 1,5 Prozent, also dem Niveau, das neu ab 2019 gilt.

Die Finanzplanung zeigt ein bekanntes Bild aus der Vergangenheit: Die Ausgaben steigen kontinuierlich, während die Erträge stagnieren. Diese aufgehende Kostenschere zeigt sich jeweils in der Budgetierung, bis jetzt hingegen noch nicht beim Rechnungsabschluss. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Blick in die Zukunft mit Unsicherheiten und Fragezeichen verbunden ist. So ist der Rechtsstreit der Axpo mit dem Kanton im Zusammenhang mit der Erstellung des Pumpspeicherkraftwerkes Linth-Limmern nach wie vor offen. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist der nationale Finanzausgleich (NFA), der für den Kanton von grosser Wichtigkeit ist. Gemäss derzeitigem Wissenstand steigen die Ausgleichszahlungen gegenüber dem heutigen Niveau (72 Mio. Fr.) auf 77 Mio. Franken an.

Fazit

Die finanziellen Zukunftsaussichten werden geprägt durch die anstehenden, neuen Grossinvestitionen. Das regierungsrätliche Ziel einer auf Stabilität ausgerichteten Finanzpolitik unter Beibehaltung der fiskalischen Belastung auf heutigem Niveau kann in der Finanzplanperiode eingehalten werden. Die Ausgangslage des Kantons ist aufgrund der sehr guten Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre sehr komfortabel. Sie erlaubt, die Lasten auch bei einer finanziellen Eintrübung gut zu schultern. Standorte mit einer nachhaltigen Finanzpolitik wie Glarus werden die Steuersätze zumindest kurz- und mittelfristig beibehalten können.