Budget 2020 – Kanton rechnet mit Aufwandüberschuss

Das Budget 2020 des Kantons Glarus sieht einen Aufwandüberschuss von 1,4 Millionen Franken vor.



(Foto: Oatawa/iStock)
(Foto: Oatawa/iStock)

Das Budget 2020 weist bei einem Aufwand von 380,4 Millionen Franken und einem Ertrag von 379 Millionen Franken einen Aufwandüberschuss von 1,4 Millionen Franken aus. Die Bruttoinvestitionen betragen 53,3 Millionen Franken. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf 10,8 Millionen Franken und der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 31,1 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 26 Prozent.

Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2021–2024 prognostiziert Aufwandüberschüsse zwischen 5,8 Millionen Franken (2021) und 8,4 Millionen Franken (2023). Die Selbstfinanzierungsgrade liegen zwischen 18 (2023) und 31 Prozent (2024).

Budget 2020

Die Erfolgsrechnung weist ein operatives Ergebnis von minus 2,8 Million Franken aus. Es setzt sich aus dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von minus 21,1 Millionen Franken und dem Ergebnis aus Finanzierung von 18,3 Millionen Franken zusammen. Zusammen mit dem ausserordentlichen Ergebnis von 1,4 Millionen Franken ergibt sich ein Gesamtergebnis von minus 1,4 Millionen Franken.

Das Budget 2020 enthält 1,1 Millionen Franken für Lohnanpassungen. Davon entfallen 0,75 Millionen Franken auf Lohnerhöhungen (1% der aktuellen Lohnsumme) und 0,35 Millionen Franken auf strukturelle Lohnanpassungen (0,5% der aktuellen Lohnsumme). Zudem sind 0,9 Millionen Franken für neue Stellen budgetiert. Insgesamt steigt der Personalaufwand gegenüber dem Budget 2019 um 2,3 Millionen Franken (3%). Der Steuerertrag insgesamt wächst unter Berücksichtigung der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) um 3,8 Millionen Franken (+3,6%).

Wesentliche Nettoinvestitionen im kommenden Jahr sind: Sanierung / Erweiterung lintharena sgu (9,5 Mio. Fr.), Unterhalt Kantonsstrasse (6,7 Mio. Fr.), Stichstrasse Näfels-Mollis (6 Mio. Fr.), Schutzwald (2,1 Mio. Fr.), Sanierung Landratssaal (2 Mio. Fr.), Wasserbauten (2 Mio. Fr.), Entwässerung Braunwald (1,5 Mio. Fr.), Investitionsgesellschaft Flächenmanagement (1,5 Mio. Fr.) und Sanierung Zeughaus (1,5 Mio. Fr.).

Integrierter Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2021–2024

Der IAFP 2021–2024 zeigt Gesamtergebnisse, die sich bis ins Jahr 2023 stetig verschlechtern und dann im Jahr 2024 wieder leicht erholen. Das Defizit steigt dabei bis auf 8,4 Millionen Franken im Jahr 2023 an. Insbesondere beim Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit vergrössern sich die Aufwandüberschüsse auf bis zu 27,7 Millionen Franken. Der betriebliche Aufwand steigt stetig, während bei den betrieblichen Erträgen mit einer Stagnation gerechnet wird. Wichtige Kostentreiber sind die Abschreibungen aufgrund der hohen Investitionstätigkeit (+6,7 Mio. Fr. von 2018 bis 2024), der Personalaufwand aufgrund aufsummierter Lohnerhöhungen und geplanten Stellenbegehren (+9,3 Mio. Fr.) sowie der Transferaufwand u. a. aufgrund steigender Beiträge an Prämienverbilligungen (+13,8 Mio. Fr.). Beim betrieblichen Ertrag erhöhen sich v. a. die Steuererträge (+4,4 Mio. Fr.) sowie der Transferertrag (+6,1 Mio. Fr.). Das Finanzergebnis zeigt sich mit 18–19 Millionen Franken relativ stabil, ebenso das ausserordentliche Ergebnis.

Kommentar der Regierung zum Budget 2020 und Finanzplan

Das Budget 2020 bewegt sich nur leicht im negativen Bereich. Es wird erwartet, dass die Aufwände die Erträge um1,4 Millionen Franken übersteigen. Dieser geringe Aufwandüberschuss ist der einzige Lichtblick, ansonsten muss das Budget und insbesondere der Aufgaben- und Finanzplan als eher unerfreulich bezeichnet werden. Der Aufwand sinkt zwar gegenüber der Rechnung 2018 um 9 Millionen Franken und um 3,7 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2019. Bei den verschiedenen Kostenarten sind die Unterschiede jedoch erheblich. So steigt der Personal- und Sachaufwand stark an. Die Kosten im Gesundheits- und Sozialwesen wachsen auf sehr hohem Niveau. Der Anstieg der Kosten für die Verbilligung der Krankenkassenprämien schlägt zu Buche, ein weiterer Anstieg ist eingeplant. Ebenso erhöhen sich die Abschreibungen, sie verdoppeln sich gar in der Planperiode. Dies ist eine Folge der geplanten hohen Investitionen. Die Bruttoinvestitionen belaufen sich auf 53 Millionen Franken, in der Periode 2008–2018 machten diese durchschnittlich nur 33,7 Millionen Franken aus.

Die Planperiode 2021–2024 zeichnet ein gleiches Bild wie das Budget 2020. Sie ist geprägt durch eine ausserordentlich hohe Investitionstätigkeit, die nicht aus eigener Kraft finanziert werden kann. Der Selbstfinanzierungsgrad bewegt sich auf tiefem Niveau im zweistelligen Bereich (18–31%). Er ist weit entfernt von der wünschbaren Schwelle von 80 Prozent und der Idealfall mit einer Selbstfinanzierung von 100 Prozent dürfte in den Planjahren wahrscheinlich Wunschdenken bleiben. Entsprechend gross sind die Finanzierungsfehlbeträge. Sie bewegen sich zwischen 23,7 und 36,5 Millionen Franken pro Jahr. In diesem Umfang muss sich der Kanton auf dem Geld- und Kapitalmarkt laufend verschulden, um seine Investitionen bezahlen zu können. Die Fremdverschuldung steigt von 50 Millionen Franken im Jahr 2018 auf 239,8 Millionen Franken im Jahr 2024. Diese Mittel müssen finanziert werden, was den Finanzaufwand steigen lässt, wobei dies aufgrund des tiefen Zinsniveaus momentan noch kaum nennenswert ins Gewicht fällt. Steigende Zinsen könnten jedoch die finanziellen Prognosen weiter verdüstern.

Strategien der Glarner Finanzpolitik

Bei dieser Ausgangslage stellt sich die zentrale Frage nach der Strategie, um die skizzierten Herausforderungen zu meistern. Es sind verschiedene Varianten denkbar, vom Prinzip der Hoffnung, über das Sparen bis hin zur Steigerung der Einnahmen oder weiteren Verschuldung.

Das Prinzip der Hoffnung rechtfertigt sich mit Blick auf die Vergangenheit, die ein ähnliches Bild zeigte. Die Prognosen in der Finanzplanung waren jeweils düster, die Rechnungsabschlüsse jedoch immer im positiven Bereich. Ein wesentlicher Unterschied zur Vergangenheit liegt darin, dass die Probleme sich meist in der laufenden Rechnung manifestierten, während das Investitionsbudget meist unproblematisch war. Die jetzige Planung enthält verschiedene Grossprojekte, die bereits beschlossen sind, wie die Sanierung und Erweiterung der lintharena sgu (Landsgemeinde 2018) oder die bereits umgesetzt werden, wie die Stichstrasse Näfels, Mollis. Dies ist der Grund, weshalb die Strategie Hoffnung und Nichtstun nicht infrage kommt.

Die Strategie Sparen ist jederzeit möglich und wird auch angewendet. Der erste Entwurf des Investitionsbudgets betrug 57,6 Millionen Franken und wurde im Laufe des Budgetprozesses auf 53,3 Millionen Franken gekürzt, was einer Senkung um nahezu 10 Prozent entspricht. Die restlichen Investitionen sind nötig. Die grossen Investitionsprojekte gehen aus der folgenden Tabelle hervor. Auf weitere Streichungen wurde verzichtet, da es sich hier auch um politische Begehrlichkeiten handelt. So wünscht der Landrat ein schnelleres Tempo beim Neubau und Ausbau der Strassen. Die Strategie Sparen wurde soweit als vertretbar angewandt. Die Strategie der Erhöhung von Einnahmen fokussiert sich auf die Erhebung von neuen Bausteuerzuschlägen für die teuren Positionen. Glücklicherweise sind verschiedene Grossprojekte wie die Gesamtsanierung des Kantonsspitals oder der Neubau der Mensa und die Sanierung des Hauptgebäudes der Gewerblich-industriellen Berufsfachschule Ziegelbrücke nun vollständig amortisiert. Der Bausteuerzuschlag ist damit obsolet bzw. kann für neue Projekte ins Auge gefasst werden. Als Grundregel gilt, dass ein Projekt die Grössenordnung von 10 Millionen Franken überschreiten muss, um sich für einen Bausteuerzuschlag zu qualifizieren. Der Bausteuerzuschlag sinkt zunächst auf 1,2 Prozent (2021) und steigt dann auf 2,95 Prozent (2024) an. Die Vergangenheit zeigt, dass der Kanton zyklisch immer wieder neue Grossprojekte realisiert und diese dann in einer darauffolgenden Periode amortisiert. Der letzte Zyklus fand mit der Gesamtsanierung des Kantonsspitals Ende der 90 Jahre seinen Abschluss. Der Bausteuerzuschlag wurde damals auf bis zu 4 Prozent angehoben. Die Strategie Schulden machen ist in diesem Zusammenhang zu relativieren. Die Investitionstätigkeit führt zwar zu einer erheblichen realen Verschuldung des Kantons, der jedoch ein realer Gegenwert in Form eines realisierten Investitionsprojektes gegenübersteht. Nicht akzeptabel wäre eine Verschuldung aus dem laufenden Betrieb heraus, wenn die Einnahmen nicht mehr die Ausgaben decken. Diese Strategie bedeutet aber auch, dass die Verschuldung in den kommenden Jahren wieder zurückgeführt werden muss. Dies war in der Vergangenheit der Fall. So hat nach Abschluss des letzten, grossen Investitionszyklus der Tilgungsbestand aller Investition inzwischen auf ein sehr moderates Niveau zurückgeführt werden können. Der Selbstfinanzierungsgrad über die Jahre 2008–2018 betrug im Durchschnitt 193 Prozent. Dies erlaubte, die Fremdkapitalverschuldung auf einen tiefen zweistelligen Bereich zu senken. Der Kanton Glarus befindet sich in einer fast surrealen Finanzsituation. Es ist schlicht nicht möglich, dass ein Kanton die Fremdkapitalverschuldung auf lange Frist nahe bei null hält.

Der Regierungsrat verfolgt eine Strategie mit einer Kombination aus Erhebung von Bausteuerzuschlägen für grosse Investitionsprojekte sowie einer bewussten Inkaufnahme einer Verschuldung. Selbstverständlich wurden Alternativen geprüft. Konzeptionelle Überlegungen können gegen die Erhebung von Bausteuerzuschlägen für neue Strassen oder für kantonale Beiträge an Investitionsprojekte (lintharena sgu) aufgeführt werden. Anstelle eines Bausteuerzuschlages für die Stichstrasse beispielsweise, könnte auch der Steuerfuss der einfachen Steuer im gleichen Ausmass erhöht werden. Der Bausteuerzuschlag würde auf 0,7 Prozent sinken und der Steuerfuss auf 53,5 Prozent steigen, was ein Nullsummenspiel für die Steuerzahlenden wäre. Bausteuerzuschläge sind aber zweckgebunden und damit befristet. Bei allgemeinen Steuererhöhungen besteht die Gefahr, dass sie dauerhaft bleiben. Alle Alternativen täuschen nicht über die Tatsache hinweg, dass die heutige Steuerbelastung auf eine Investitionstätigkeit im Ausmass von rund 30 Millionen Franken pro Jahr ausgerichtet ist. Die budgetierte Investitionstätigkeit von über 50 Millionen pro Jahr zwischen 2020 und 2023 liegt deutlich über den jährlichen Bruttoinvestitionen von 33,7 Millionen Franken (2008–2018).

Die angedachte Strategie wird den Bausteuerzuschlag und die Verschuldung anwachsen lassen. Sollten sich die Rechnungsergebnisse wie in der Vergangenheit besser als budgetiert herausstellen, wird sich die Problematik in Grenzen halten. Es ist nicht auszuschliessen, dass in diesem Fall auf einzelne Bausteuerzuschläge verzichtet oder diese schneller zurückgeführt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzdisziplin weiterhin hoch bleibt. Es ist dabei nicht nur die Investitionstätigkeit im Auge zu behalten. Die laufenden Ausgaben sind ebenfalls Gegenstand verschiedener politischer Begehrlichkeiten. Diese werden oftmals isoliert geäussert und entschieden, was einen Gesamtüberblick umso wichtiger macht.