Bulletin des Regierungsrates vom 03.01.06


Vorlagen an den Landrat

Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über Lotterien und Wetten

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde 2006, der Inter-kantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten beizutreten. Der Regierungsrat soll als Vollzugsorgan der damit verbundenen Rechte und Pflichten wie Erteilung von Bewilligungen, Errichtung eines Fonds, Verteilung der Mittel samt Festlegung der Kriterien und anderem mehr amten. Mit der Vorlage ist eine Anpassung des Vollziehungsgesetzes zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten verbunden. Der Vernehmlassungsentwurf sah vor, die Zuständigkeit zur Bewilligungserteilung von Lotterien dem Bund zu übergeben. Dies wurde von den Kantonen abgelehnt, weil das Lotteriemonopol mit grosser Wahrscheinlichkeit an den Bund übergegangen wäre. Vermutlich hätten dadurch die Kantone ihre Gewinnanteile an der Landeslotterie, dem Sporttoto und dem Zahlenlotto verloren.

Die neue Interkantonale Vereinbarung stellt sicher, dass die Kantone die Zuständigkeit für die Bewilligung im Lotteriewesen und für die Einnahmen daraus behalten können. Ebenso wird das Lotteriemonopol der Interkantonalen Landeslotterie, heute „SWISSLOS“, verankert. Dieses Monopol verhindert, dass der Markt geöffnet wird und weitere Anbieter auf dem Lotteriemarkt erscheinen. Es sichert damit die Erträge der Kantone am Reingewinn der „SWISSLOS“. Die jährlichen Anteile zwischen 1,5 und 1,7 Mio. Franken werden dem Lotteriefonds gutgeschrieben und nicht der Laufenden Rechnung des Kantons. Die Gelder müssen für soziale, kulturelle oder sportliche Zwecke verwendet werden. Dank ihnen können verschiedene für den Kanton wertvolle Aktivitäten ermöglicht oder wenigstens unterstützt werden.

Voraussetzung für das Zustandekommen des Konkordats ist, dass alle Kantone beitreten. Gelänge dies nicht oder müsste es mangels Bewährung in Kürze wieder aufgelöst werden, würde der Bund seine Revision weiterverfolgen und die Zuständigkeiten wohl an sich ziehen. Der Vereinbarung soll mit dem Beschluss der Landsgemeinde beigetreten werden.

Beantwortung der Vorstösse zum Projekt GlarusPark, Mollis

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Motion Roland Schubiger, Glarus, und Mitunterzeichner, betr. „Stärkung vitaler Ortskerne“ als rechtlich unzulässig zu erklären. Gleichzeitig beantwortet er zwei zum Thema GlarusPark, Mollis, eingereichte Interpellationen der Grünen Fraktion und von drei Molliser Landräten.

Das Projekt

Die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG (Einkaufs-Center-Entwicklung) wurde 1965 gegründet. Sie ist auf dem Gebiet der innerstädtischen Shopping-Center Marktführerin in Europa. ECE betreibt 82 Shopping-Centren im Management und 13 in Bau und Planung. Sie arbeitet auf 2'400'000 Quadratmetern Verkaufsfläche mit 7900 Mietpartnern zusammen und erwirtschaftet einen Umsatz von 9,8 Milliarden Euro. Überdies entwickelt und realisiert ECE Verkehrsimmobilien (Hauptbahnhöfe Leipzig, Köln und Hannover), Logistikzentren, Firmenzentralen, Bürokomplexe und weitere Spezialimmobilien. Die Zentrale befindet sich in Hamburg. ECE ist derzeit in 16 Ländern aktiv. In Zürich betreibt sie eine Niederlassung.

In der Biäsche (Gemeindegebiet Mollis), d.h. direkt neben der Autobahn A3 und dem Bahnhof Weesen, plant ECE ein Center mit folgenden Eckwerten:

  • Bau, Vermietung und Management eines Dienstleistungs- und Gewerbezentrums in Form eines Erlebnis- und Shoppingzentrums mit einer Einzelhandelsfläche von 30'000 m2
  • Geplanter Branchenmix:

o Warenhaus (vorwiegend Lebensmittel) 6900 m2

o Lebensmittel-Kleinflächen 1200 m2

o Mode/Textilien/Schuhe 12’600 m2

o Gesundheitsartikel 1200 m2

o Hartwaren 5700 m2

o Dienstleister 600 m2

o Gastronomie 1800 m2

  • Investitionsvolumen: rund 160 Mio. Franken (exkl. Mieterausbauten für 30 - 40 Mio. Fr.)
  • Erwarteter Umsatz: 300 Mio. Franken pro Jahr (entspricht 10'000 Fr. pro m2 jährlich)
  • 2000 Parkplätze
  • Arbeitsplätze:

o Bauphase 500

o Betriebsphase 800 – 1000

  • Einzugsgebiet: 200'000 Einwohner (Kernzone: 5 Min., 15 Min., 30 Min.)
  • 70% der Kunden sollen direkt von der A3 und 30% aus der Region stammen
  • 10-jähriger Renovationszyklus
  • Mietermix: 1/3 internationale, 1/3 nationale und 1/3 lokale bzw. regionale Mieter
  • Vertragliche Zusicherungen

o Berücksichtigung des regionalen Gewerbes bei der Ausschreibung der Arbeiten

o Zulassung von regionalen Anbietern im realisierten Projekt (1/3 Mietermix)

o Unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Präsentations- und Informationsstandortes an zentraler Lage für einheimische Interessengruppen, die der kommunalen bzw. regionalen Wirtschaft oder dem Tourismus dienen.

Unzulässigkeit der Motion

Der Motionär verlangt mit 22 Mitunterzeichnenden, den Regierungsrat zu beauftragen, Artikel 12 Absatz 3 der regierungsrätlichen Bauverordnung umgehend wieder auf die ursprüngliche Fassung vom 6. Juni 1989 abzuändern: „Einkaufszentren mit mehr als 4000 m2 Nettoladenfläche sind nicht gestattet.“

Einer Motion ist nur zugänglich, was in den verfassungsmässigen Zuständigkeitsbereich des Landrates und der Landsgemeinde fällt. Das Gewaltentrennungsprinzip wird so verstanden, dass Parlament, Regierungsrat und Gerichte ihre Aufgaben grundsätzlich getrennt erfüllen, und keine dieser Behörden in den durch Verfassung und Gesetz festgelegten Wirkungskreis der andern eingreifen darf. Welche Aufgaben welcher Behörde zugeteilt werden, wird durch den Verfassungs- und Gesetzgeber bestimmt. Soweit die Motionäre nach Massgabe des nach der Einreichung verbindlichen Textes ihres Vorstosses den Regierungsrat unmittelbar und direkt verpflichten wollen, selber Artikel 12 Absatz 3 Bauverordnung im Sinne ihres Antrages zu ändern, scheitert dies an einer entsprechenden Kompetenz des Landrates: Gemäss Artikel 89 Buchstabe b und c der Kantonsverfassung reicht die Rechtsetzungs-zuständigkeit des Landrates nur soweit, als ihn die Verfassung oder die Landsgemeinde ermächtigt; eine solche Ermächtigung liegt hier nicht vor. In diesem Fall entschied sich die Landsgemeinde vielmehr ausdrücklich für eine umfassende Delegation der ausführenden Rechtsetzungskompetenzen an den Regierungsrat, indem sie gemäss Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe e des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) allein ihm eine entsprechende Kompetenz erteilte. Eine konkurrierende oder vorgehende Kompetenz des Landrates bedürfte eines Rechtssatzes, der jedoch im materiellen Baurecht des Kantons Glarus nicht gegeben ist. Diese von der Landsgemeinde geschaffene Zuständigkeitsordnung ist auch für den Landrat verbindlich.

Die Bundesverfassung gewährleistet zudem die Wirtschaftsfreiheit. Die Schweiz bekennt sich somit zum Prinzip des freien Wettbewerbs und der freien Konkurrenz. Jede einzelne Person hat Anspruch auf Durchsetzung dieser Wirtschaftsordnung. Marktteilnehmer dürfen nicht durch kantonale und kommunale Beschränkungen diskriminiert werden. Struktur-politische Massnahmen zu Gunsten lokaler Marktteilnehmer halten vor dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit nicht mehr stand. Deshalb musste die Beschränkung der Verkaufsflächen, deren Wiedereinführung die Motion verlangt, aufgehoben werden; auch materiell erweist sich das Begehren der Motionäre als bundesverfassungswidrig, wie dies der Regierungsrat in seiner Beantwortung einlässlich begründet. Würde der Regierungsrat die Bauverordnung - wie von den Motionären verlangt - sofort ändern und die fragliche Verbotsklausel wieder einführen, könnte zudem eine Haftpflicht des Kantons nicht ausgeschlossen werden.

Volkswirtschaftliche Beurteilung

Auch wenn die Motion als unzulässig zu betrachten ist, griff der Regierungsrat der Vollständigkeit halber die Frage der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Einkaufszentren im Allgemeinen und im Speziellen in Bezug auf das von der ECE in der Biäsche geplante Dienstleistungs- und Gewerbezentrum auf. Als Basis dienten ihm zwei Gutachten:

  • Gutachten von Dr. Jürg Gundlach, „Handel ist Wandel – Ursachen und Auswirkungen von Einkaufszentren“,
  • volkswirtschaftliches Gutachten der Kontaktstelle für Wirtschaft des Kantons Glarus, „Strukturwandel und Einkaufsverhalten im Detailhandel – Mögliche Auswirkungen eines grossen Einkaufszentrums auf das Glarnerland“.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist festzustellen, dass mit einer Überweisung der Motion für die Glarner Detaillisten keine wirklich bessere Ausgangslage geschaffen werden könnte. Der Strukturwandel im Detailhandel ist in vollem Gange. Das ECE-Projekt würde den Struktur-wandel also nicht auslösen, sondern allenfalls beschleunigen. Für die bestehenden Einkaufs-zentren sowie für einzelne Detaillisten dürfte das ECE-Projekt eine weitere Herausforderung bedeuten, welche jedoch über kurz oder lang so oder anders zu bewältigen wäre. Teile der March, des Gasters und des Toggenburgs sowie das gesamte Glarnerland befinden sich in einer Versorgungslücke in Bezug auf Einkaufszentren (was das ECE-Projekt bestätigt). Falls das ECE-Projekt verhindert würde, ist von seiner Verwirklichung in einem Nachbarkanton, in unmittelbarer Nähe der Glarner Grenze, auszugehen. Somit würde der Kanton Glarus mit sämtlichen Nachteilen konfrontiert, nicht aber an den Vorteilen partizipieren. Diese Vorteile sind bei der Beurteilung zu beachten. Mit einer zügigen Bearbeitung des Projektes dürfte das Image des Kantons Glarus als wirtschaftsfreundlicher Standort deutlich gewinnen. Ein Grossprojekt sauber und korrekt und innert kurzer Zeit abzuhandeln, dürfte weitherum Beachtung finden. Zudem würde die Standortattraktivität des Glarnerlandes als Wohnregion steigen, erfüllt doch der Erlebniseinkauf in einem Grosscenter die heutigen Bedürfnisse der Kundschaft. Potenzielle Neuzuzüger haben diese Möglichkeit an ihrem heutigen Wohnort, weshalb die Frage nach den Einkaufsmöglichkeiten für sie zentral ist. Nicht zu vergessen sind die rund 500 bis 1000 Arbeits- und Ausbildungsplätze welche geschafften würden. Selbst wenn ein Teil der Arbeitskräfte in den Nachbarkantonen und einige aus dem Detailhandel stammten, ergäbe sich für den Kanton eine positive Arbeitsplatzbilanz. Auch mögliche zusätzliche Steuereinnahmen von 1,5 – 4 Mio. Franken dürften nicht unwesentlich sein. Ohne Nachteile auszuschliessen, vertritt der Regierungsrat die Auffassung, das ECE-Projekt bedeute für den Kanton Glarus eine grosse Chance, welche es zu ergreifen gilt.

Über raumplanungs- und baurechtliche Fragen ist im Rahmen des ordentlichen Baugesuchsverfahrens zu entscheiden. In diesem Zusammenhang muss eine Verkehrsplanung erarbeitet und die Frage der Versorgungssicherheit behandelt werden.

Beantwortung der Interpellationen

Der Regierungsrat verweist in den Stellungnahmen zu den Interpellationen auf die Motionsantwort. Trotz des hohen politischen Drucks äusserte er sich nicht vorschnell, sondern er tut dies aufgrund genauer Abklärungen. Professionelle Kommunikation darf nicht Hüftschüssen gleichkommen, sondern hat auf verifizierten Fakten zu beruhen; diese zusammenzutragen benötigt Zeit, die sich der Regierungsrat selbst in schnelllebiger Zeit nimmt. Koordination und Kommunikation nach innen werden durch die federführende Baudirektion zusammen mit dem Amt für Umweltschutz und der Wirtschaftsförderung sichergestellt.

Beantwortung Motion betreffend steuerlicher Begünstigung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter

Dem Landrat wird beantragt, die Motion der SP-Landsratsfraktion betreffend steuerlicher Begünstigung bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer für Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter nicht zu überweisen. Zur Begründung wird auf die Beantwortung gleichgelagerter Vorstösse auf Bundesebene verwiesen.

  • Die Forderung, jedes im Kanton in Verkehr gebrachtes Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter auszustatten, verstösst gegen die internationalen Verpflichtungen der Schweiz hinsichtlich des Handels (WTO-Abkommen).
  • Technische Informationen über Partikelfilter bei Dieselfahrzeugen fehlen zurzeit im schweizerischen Fahrzeugtypenregister (TARGA).
  • Verschiedene fiskalische Massnahmen begünstigen saubere Fahrzeuge oder sind auf Bundesebene vorgesehen.
  • Kurzfristig werden die Dieselfahrzeuge systematisch mit einem Partikelfilter ausgestattet, um die strengen Forderungen der Norm EURO5 zu erfüllen, die bis 2010 in Kraft treten.

Der Regierungsrat nimmt Einfluss auf die verschiedenen Gesellschaften im Bereich des öffentlichen Verkehrs, damit neue Dieselfahrzeuge mit einem Partikelfilter ausgestattet werden. Für kantonseigenen Fahrzeuge wird der Austausch von Fahrzeugen begünstigt, welche noch über keinen Partikelfilter verfügen. Die gasbetriebenen Linienbusse zeigen, dass die ökologischen Belange ernst genommen werden.

Fischereivereinbarung mit dem Kanton Uri

Eine Änderung der Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerkes auf dem Urnerboden wird genehmigt. Heute weichen die Fischereivorschriften der beiden Kantone am Fätschbach oberhalb und unterhalb des Staubeckens voneinander ab. Die Fischereivorschriften mussten daher beim Fätschbach aufeinander abgestimmt werden. Dies betrifft insbesondere die Fanggeräte und Fangmethoden, die Schon- resp. Fischereizeiten, das Fangmindestmass der Forellen und die Tagesfangbeschränkung.

Finanzielles/Arbeitsvergebung

Aus dem Lotteriefonds für soziale Zwecke werden 21 Gesuchstellenden Beiträge von insgesamt 94’000 Franken gewährt, so unter anderem der Pro Juventute Glarus für ihre Aktivitäten 16'000 Franken. 13 Gesuche werden abgelehnt.

Die Bauarbeiten für die Sanierung der Hochwasserschäden am Escherkanal (Brücken SBB und Nationalstrasse A3) werden der ARGE Sanierung Escherkanal, Rüesch AG, Niederurnen, vergeben.

Personelles

Von folgenden Demissionen wird unter bester Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen:

  • lic. iur. Manfred Arm, Näfels, Jurist im Rechtsdienst der Regierungskanzlei, infolge Wahl zum neuen Hauptabteilungsleiter Justiz beim Departement für Justiz und Sicherheit per Ende März 2006;
  • Ronny Middendorf, Näfels, Leiter Stabsdienste bei den Militärbetrieben, per Ende März 2006;
  • Felix Weber, Glarus, Mitarbeiter beim Strassenunterhaltsdienst per Ende Juni 2006 (vorzeitige Pensionierung).

Näfelser Fahrt 2006

Für die Fahrtsfeier 2006, welche am 6. April stattfindet, werden bestimmt:

  • als Fahrtsredner: Landammann Jakob Kamm, Mollis;
  • als Fahrtsprediger: Pfarrer Andrea Gäumann, Glarus.