Bundesgericht bestätigt Einstellung der Eternit-Strafuntersuchung

Wie vor einigen Monaten bereits das Kantonsgericht Glarus, hat das Bundesgericht am 11. August 2008 die vom Verhöramt des Kantons Glarus 2006 verfügte Einstellung einer Strafunter- suchung wegen fahrlässiger Tötung in Zusammenhang mit dem Werk Niederurnen der Eternit (Schweiz) AG bestätigt.

Wegweisend für das Verhöramt waren – nebst der Verjährung - fehlende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten bei der seinerzeitigen Verwendung von Asbest gewesen.



Bundesgericht bestätigt Einstellung der Eternit-Strafuntersuchung

Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 11. August 2008 erwartungs- gemäss den Entscheid des Verhöramtes des Kantons Glarus vom 9. Oktober 2006 bestätigt, die in Zusammenhang mit dem Werk Niederurnen der Eternit (Schweiz) AG geführte Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung einzustellen. Die Lausanner Richter stützen letztinstanzlich den entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts Glarus. Dieses hatte am 12. September 2007 die vom Verhöramt verfügte Einstellung besagter Strafuntersuchung wegen Verjährung sowie fehlender Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten bei der seinerzeitigen Verwendung
von Asbest bestätigt und zwei Beschwerden der Anzeigeerstatter abgewiesen, soweit es überhaupt darauf eintrat.

Die Substitution von Asbest in den Eternit-Produkten war im Werk Payerne 1990 und im Werk Niederurnen 1994 vollständig abgeschlossen worden. Die Strafuntersuchung hat die Vorwürfe der Anzeigeerstatter entkräftet und bestätigt, dass die Substitution des Werkstoffes Asbest auch in den 1990iger Jahren korrekt und mit grösster Sorgfalt bewerkstelligt wurde. Dies entsprach der bereits in den früheren Jahren geübten Praxis, detaillierte Vorschriften zum Personenschutz zu erlassen, die laufend dem jeweiligen Wissensstand hinsichtlich des Gefährdungspotenzials von Asbest angepasst wurden, und die Einhaltung dieser Vorschriften auch zu überwachen. Dennoch starben bis heute gemäss Suva rund 75 ehemalige Mitarbeiter an den Folgen asbestbedingter Berufskrankheiten. Die Eternit (Schweiz) AG ist sich bewusst, dass wegen der jahrzehntelangen Latenzzeit weitere asbestbedingte Krankheits- und Todesfälle leider nicht auszuschliessen sind. Zwar bieten die schweizerischen Sozialversicherungseinrichtungen, namentlich die Suva, den betroffenen Mitarbeitern und ihren Angehörigen guten – und zeitlich unlimitierten – Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen solcher Schicksalsschläge. Trotzdem können Härtefälle auftreten. Hier will die im Jahre 2006 errichtete Stiftung Eternit-Werke Schweiz (www.eternit-stiftung.ch) rasch, effektiv und unbürokratisch helfen.

Die Eternit (Schweiz) AG nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Strafverfahren damit endgültig abgeschlossen ist. Dies umso mehr, als das Verfahren und die damit verbundene teilweise sehr tendenziöse Berichterstattung in den Medien für das Unternehmen und seine Mitarbeitenden eine Belastung darstellten. Im Interesse der Belegschaft und der Region kann die Eternit (Schweiz) AG ihr Augenmerk jetzt wieder ganz auf die nachhaltige Gestaltung ihrer Zukunft richten.

Anders Holte, CEO der Eternit (Schweiz) AG, zum Entscheid des Bundesgerichtes vom 11. August: "In Anbetracht der tragischen Schicksale die hinter diesen Rechtsfällen stehen, kommt keine Freude auf, aber Befriedigung, dass der Entscheid des Bundesgerichtes so klar ausgefallen ist".

Die Medienmitteilung vom Bundesgericht vom 25. August zum Urteil vom 11. August 2008 kann dem angehängten pdf-file entnommen werden.