Bundesgericht lehnt aufschiebende Wirkung ab

Gegen das bewilligte Teilprojekt Linthkanal des Sanierungsprojekts «Hochwasserschutz Linth 2000» wurde im April 2008 beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Dabei verlangten die Beschwerdeführer, dass ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt werde. Dies hat das Bundesgericht nun abgelehnt. Somit können die Bauarbeiten zur Sanierung des Linthkanals im Oktober 2008 beginnen.

 



Die Bauarbeiten zur Sanierung des Linthkanals können im Oktober 2008 beginnen. (bild: ehuber)
Die Bauarbeiten zur Sanierung des Linthkanals können im Oktober 2008 beginnen. (bild: ehuber)

Nachdem das Verwaltungsgericht St. Gallen die Beschwerde gegen das Teilprojekt Linthkanal des Hochwasserschutzprojekts Linth 2000 abgewiesen hatte, zogen die Kläger im April 2008 ihre Beschwerde an das Bundesgericht weiter. Sie stellten das Gesuch um Bewährung der aufschiebenden Wirkung.

Das Bundesgericht hat die aufschiebende Wirkung mit Verfügung vom 5. Juni 2008 abgewiesen. Über den materiellen Inhalt der Beschwerde hat das Gericht noch keinen Entscheid getroffen.

Die Arbeiten werden ausgeschrieben

Die Linthkommission nimmt mit Befriedigung vom raschen Entscheid des Bundesgerichts Kenntnis. Regierungsrat Willi Haag, Präsident der Linthkommission: «Nachdem das Bauprojekt Escherkanal Mitte April rechtskräftig geworden ist, kommt nun auch Bewegung in das bewilligte, aber durch die Beschwerde blockierte Teilprojekt Linthkanal. Die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung bedeutet, dass wir jetzt mit den baulichen Vorbereitungsmassnahmen am Linthkanal beginnen können. Für den Escherkanal sind diese bereits im Gang. Die ersten Baulose für das Teilprojekt Linthkanal werden nächste Woche öffentlich ausgeschrieben.»

Baubeginn im Oktober 2008

Gemäss Regierungsrat Haag sollen die Bauarbeiten am Linthkanal im Oktober 2008 beginnen. Als erstes wird eine Erschliessungsstrasse zwischen Grynau und Giessen gebaut. Sie dient zur Abwicklung des Baustellenverkehrs und ermöglicht den Einsatz schwerer Baumaschinen vor Ort, falls ein Hochwasserereignis eintritt. Nach dem Bau der Strasse können dann auch die eigentlichen Sanierungsarbeiten in Angriff genommen werden. Über den genauen Terminplan und über die Bauarbeiten wird die Linthkommission anlässlich des offiziellen Spatenstichs am Escherkanal Ende September 2008 detailliert informieren.

Die Linthkommission und ihre Aufgaben

Die Linthkommission führt das Linthwerk im Rahmen eines interkantonalen Konkordates, das durch die Parlamente, bzw. das Volk der Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich gutgeheissen wurde. Die Linthkommission besteht aus Regierungsrat Willi Haag (SG, Präsident), Regierungsrat Robert Marti (GL), Regierungsrat Lorenz Bösch (SZ), sowie Dr. Jürg Suter (ZH, AWEL) und Markus Schwizer (SG, Vertreter der Linthgemeinden). Der Bund ist mit Andreas Götz (Vizedirektor Bundesamt für Umwelt) beratend vertreten. Weitere Informationen über das Linthwerk gibt es im Internet unter www.linthwerk.ch