Bundesrat genehmigt die Teile Verkehr und Tourismus des Glarner Richtplans

An seiner Sitzung vom 17. August hat der Bundesrat die Teile Verkehr und Tourismus des Glarner Richtplans genehmigt. Damit hat der Kanton Glarus seinen Richtplan gesamthaft überarbeitet.



Der Bundesrat genehmigt Teile des Glarner Richtplans • (Foto: Dimitri Feitknecht)
Der Bundesrat genehmigt Teile des Glarner Richtplans • (Foto: Dimitri Feitknecht)

Im Dezember 2021 hatte der Bundesrat die Teile Raumentwicklungsstrategie, Siedlung, Natur und Landschaft und weitere Raumnutzungen des Glarner Richtplans genehmigt. Am Mittwoch, 17. August 2022, hat er den verbliebenen Kapiteln Verkehr und Tourismus zugestimmt. Das freut Regierungsrat Kaspar Becker, Vorsteher des Departements Bau und Umwelt: «Aus Sicht des Kantons Glarus ist dieser Bundesratsentscheid sehr erfreulich. Der Kanton verfügt nun über ein aktuelles räumliches Steuerungsinstrument.» 

Der gänzlich überarbeitete Teil Verkehr legt dar, wie die Planung des Gesamtverkehrs und der Mobilität die Entwicklung der Siedlungsgebiete in die gewünschte Richtung lenkt. Der Kanton Glarus priorisiert seine verkehrspolitischen Ziele, indem er den Fokus auf den Erhalt und die effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastrukturen legt. Insbesondere will er die Bahnverbindung zwischen Ziegelbrücke und Linthal stärken, den motorisierten Individualverkehr auf die Hauptachsen lenken sowie multimodale Umsteigepunkte – Näfels-Mollis, Glarus, Schwanden und den ausserkantonalen Bahnhof Ziegelbrücke – weiterentwickeln. Ein wichtiges Ziel dabei ist, das Verkehrssystem mit der angestrebten Siedlungsentwicklung abzustimmen. Diese Stossrichtungen für die Weiterentwicklung von Verkehr und Mobilität decken sich mit den Zielen des Sachplans Verkehr des Bundes.

Kritische Beurteilung von Bergbahnen

Neue Bergbahnen betrachtet der Bund zum Teil kritisch. So stuft er die Bahn Gäsi-Filzbach aufgrund der ungenügenden räumlichen Abstimmung zurück. Auch die vorgesehene Bergbahn Elm-Vorab weist grosses Konfliktpotenzial auf, denn dafür müsste eine bisher unversehrte Geländekammer – die Bergflanke des Vorabs südlich von Elm – erschlossen werden. Der Bund hat Bedenken, ob dieses Vorhaben im Einklang mit dem Bundesrecht steht und legt dem Kanton daher nahe, es nicht weiterzuverfolgen.