Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen

Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind ab sofort verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden verpflichtet, die Empfehlungen zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daranhalten, sollen geschlossen werden.



Ab sofort verboten. (Foto: Keystone)
Ab sofort verboten. (Foto: Keystone)

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen vermeiden. Weiter stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung.

Zu Hause bleiben!

Der Bundesrat fordert die Bevölkerung eindringlich auf, zu Hause zu bleiben, insbesondere Personen, die krank oder über 65 Jahre alt sind. Nach draussen gehen soll nur, wer zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen muss. Damit sollen besonders gefährdete Personen geschützt und eine Überlastung der Intensivstationen in den Spitälern verhindert werden.

Weil diese Massnahme sowie das Abstand halten noch zu wenig konsequent befolgt werden, hat der Bundesrat beschlossen, Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum zu verbieten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen.

Auf Baustellen müssen Abstände eingehalten werden

Um die Schliessung von Baustellen zu verhindern und die Angestellten besser zu schützen, verpflichtet der Bundesrat die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen.

Weitere Massnahmen

Der Bundesrat hat weitere Anpassungen an der entsprechenden COVID-19-Verordnung vorgenommen:

  • Verbot von nicht zwingend nötigen Eingriffen in Spitälern.
  • Postanbieterinnen dürfen der Bevölkerung online bestellte Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs neu an sieben Tagen pro Woche zustellen.
  • Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit oder für Fahrten am Sonntag sind vorübergehend nicht nötig.

    Zivilschutzkontigent für Kantone

    Der Bundesrat hat weiter beschlossen, den Kantonen bis Ende Juni 2020 ein Kontingent von maximal 850 000 Zivilschutz-Diensttagen zur Verfügung zu stellen. Der Zivilschutz übernimmt Aufgaben in verschiedenen Bereichen: Insbesondere kann er das Gesundheitswesen und die Institutionen im Pflegebereich unterstützen, indem er beispielsweise bei der ambulanten Betreuung von Betagten und Pflegebedürftigen mithilft, Mahlzeiten verteilt oder Fahrdienste übernimmt. Des Weiteren übernimmt der Zivilschutz Pionieraufgaben und leistet Unterstützung im Bereich der Logistik und der Führung. Dazu zählen beispielsweise Transporte oder die Verpflegung von Einsatzkräften, der Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen bei Spitälern, die Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines. Über die Priorisierung der Aufgaben und Einsätze entscheiden die Kantone nach Bedarf und Notwendigkeit.