Bundesverwaltungsgericht bestätigt Vergabe der Buslinien Glarner Unter- und Mittelland

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Bus Ostschweiz gegen den Vergabeentscheid des Bundesamtes für Verkehr abgewiesen. PostAuto kann demnach die Buslinien im Glarner Unter- und Mittelland künftig betreiben.



Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Postautos fahren weiterhin im Glarnerland • (Foto: PostAuto)
Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Postautos fahren weiterhin im Glarnerland • (Foto: PostAuto)

Anfang 2018 schrieb der Kanton Glarus zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr die Buslinien im Glarner Unter- und Mittelland aus, nachdem die SBB auf eine Konzessionserneuerung ihrer Linien verzichtete. PostAuto hatte sich gegen die Mitbewerber durchgesetzt und den Zuschlag erhalten. Im Dezember 2018 erhob Bus Ostschweiz dagegen Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht. Mit Entscheid vom 23. April 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Rügepunkte ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Entscheid kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Departement Bau und Umwelt freut sich über den klaren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Mit dem Zuschlag an PostAuto können sich die Benutzer auf moderne Fahrzeuge mit Internetzugang und USB-Ladestationen freuen. Für Bund und Kanton reduzieren sich die jährlichen Abgeltungskosten um rund 1,1 Millionen Franken. Die Niederer Autobetrieb AG kann die ausgeschriebenen Linien weiterbetreiben, da PostAuto an der Zusammenarbeit mit dem Glarner Unternehmen festhält. Die Mitarbeitenden des heutigen SBB-Auftrags werden von PostAuto übernommen.

Der Kanton Glarus und das Bundesamt für Verkehr sind bestrebt, die Konzession per Dezember 2021 auf PostAuto zu übertragen.