Calfeisen-Wolfsrudel wird auch im Kanton Glarus reguliert

Aufgrund von Nutztierschäden auf der Alp Gamperdun durch das Wolfsrudel aus dem St. Galler Calfeisental hat der Bund dem Gesuch des Kantons Glarus zur Erweiterung des Abschussperimeters auf Glarner Boden umgehend zugestimmt. Es darf somit auch durch die Glarner Wildhut reguliert werden.



Ein Wolf in freier Wildbahn: Der Kanton hat die Erlaubnis Regulierungsabschüsse durchzuführen •(Foto: iStock)
Ein Wolf in freier Wildbahn: Der Kanton hat die Erlaubnis Regulierungsabschüsse durchzuführen •(Foto: iStock)

Wie am 30. August 2023 kommuniziert, kam es im Gebiet Gamperdun zu Übergriffen von Wölfen auf zwei Kälber und ein Rind. Aufgrund des vorgefundenen Spurenbildes ist davon auszugehen, dass die Schäden durch das sogenannte Calfeisental-Rudel verursacht wurden. Für dieses Rudel hat der Kanton St. Gallen wegen Schäden an Nutztieren bereits am 22. August 2023 eine Regulationsverfügung erlassen (Medienmitteilung Kanton St. Gallen, 23.8.2023).

Aufgrund der Schäden auf Glarner Boden und um die Regulation vollziehen zu können, hat der Kanton Glarus beim Bund um eine Ausdehnung des Abschussperimeters im Bereich Krauchtal und Gamperdun für das Calfeisental-Rudel ersucht. Diese Perimetererweiterung wurde umgehend bewilligt und die kantonale Verfügung erlassen. Der Vollzug wird durch die kantonale Wildhut und in enger Zusammenarbeit mit den St. Galler Kollegen vorgenommen.