CO2-Management: Regierungsrat will keine Automatismen

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion «Einführung CO2-Management-System für den Kanton Glarus» abzulehnen.



Der Regierungsrat will keine automatischen Anpassungen von Massnahmen, wenn Emissionsziele nicht erreicht worden sind • (Foto: Keystone-SDA)
Der Regierungsrat will keine automatischen Anpassungen von Massnahmen, wenn Emissionsziele nicht erreicht worden sind • (Foto: Keystone-SDA)

Im Oktober 2021 reichten Landrat Karl Stadler und Mitunterzeichnende die Motion «Einführung eines CO2-Management-Systems für den Kanton Glarus» ein. Darin wird die Einführung eines CO2-Management-Systems gefordert, mit dem Massnahmen und Reduktionsziele formuliert und überprüft werden. Einen ähnlichen Vorstoss lehnte der Landrat 2019 ab. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion erneut abzulehnen, weil Erhebungen zu den Emissionen sowie die Option Massnahmen zu ergreifen bereits in der kantonalen Energieplanung 2035 enthalten sind. Diese Grundlage soll 2022 verbessert werden. Zudem wird jährlich ein Monitoring über die Umsetzung der Massnahmen und die Entwicklung der Zielindikatoren durchgeführt. Damit ist ein grosser Teil der Forderungen der Motion bereits erfüllt.

Kein Obligatorium

Die Motion verlangt zusätzlich, dass obligatorisch Massnahmen zu ergreifen sind, falls die Reduktionsziele nicht erreicht werden. Beim Verfehlen von Reduktionszielen muss die genaue Ursache ermittelt werden. Die Ursache für das Nicht-Erreichen kann in einer unvollständigen oder mangelhaften Umsetzung von Massnahmen liegen. Sie kann aber auch auf ungenügende Anreize oder Vorschriften auf Bundesebene (bspw. im Verkehrsbereich) zurückzuführen sein. Der Kanton kann seine Massnahmen bei Bedarf besser vollziehen oder nachbessern. Bei Massnahmen im Verkehrsbereich oder bei der CO2-Abgabe ist aufgrund der nationalen Zuständigkeit jedoch keine kantonale Verbesserung möglich. Die Motion im Wortlaut sowie der regierungsrätliche Antrag sind auf der Website des Landrates abrufbar.