Corona-Massnahmen: Glarner Regierung will schneller lockern

Das Drei-Phasen-Modell des Bundesrates zur Bewältigung der Corona-Pandemie wird in der Vernehmlassung vom Glarner Regierungsrat grundsätzlich unterstützt. Doch sollen Lockerungen früher möglich sein, insbesondere draussen und dort, wo Schutzkonzepte (Abstand, Masken) konsequent eingehalten werden können.



Die Glarner Regierung fordert bei den Impfraten als Grundlage für Lockerungen präzisere Werte • (Foto: Kanton Glarus)
Die Glarner Regierung fordert bei den Impfraten als Grundlage für Lockerungen präzisere Werte • (Foto: Kanton Glarus)

Der Regierungsrat erachtet das bundesrätliche Konzeptpapier zur Konkretisierung des Drei-Phasen-Modells als gute Grundlage, um Perspektiven in Richtung Normalität aufzuzeigen. Die risikobasierte Öffnungsstrategie mit den Richtwerten und Öffnungsschritten sei der richtige Weg, auch wenn der Glarner Regierungsrat mit den einzelnen Richtwerten nicht überall einverstanden ist. 

Drei-Phasen-Modell

  1. Schutz-Phase: Impfen der besonders gefährdeten Personen
  2. Stabilisierung-Phase: Zugang zur Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung
  3. Normalisierung-Phase: Aufhebung der Massnahmen 

Die Systematik, wonach die verschiedenen Phasen an den Grad der Durchimpfung gekoppelt ist, wird vom Regierungsrat grundsätzlich gestützt. Für die Übergänge bzw. die konkreten Öffnungsschritte in den Phasen 2 und 3 seien jedoch die Impfwilligkeit bzw. die Impfraten noch besser zu berücksichtigen. 

Verständliche und faire Regeln

In der dritten Phase will der Bundesrat sein Massnahmendispositiv noch stärker auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ausrichten, weil bis dann alle Impfwilligen die Gelegenheit hatten, sich impfen zu lassen. Doch eine Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Einrichtungen und Veranstaltungen für geimpfte, genesene und zeitnah getestete Personen wird gemäss Regierungsrat Widerstand auslösen und nicht problemlos umzusetzen sein. Beim Vollzug solle der Bundesrat weiterhin darauf zu achten, dass er einfache Regeln erlässt, welche für alle verständlich und fair sind.

«Durchimpfung» genauer definieren

Die vom Bund vorgeschlagene Formulierung der «Durchimpfung der impfwilligen Personen» wird von der Glarner Regierung als Entscheidungskriterium als zu wenig präzise eingeschätzt. Vorgeschlagen werden deshalb konkrete Werte, die sich auf die Anzahl geimpfter Personen bzw. die Durchimpfungsrate in der Gesamtbevölkerung beziehen.

Schneller öffnen

Nicht einverstanden ist der Kanton Glarus mit den vorgeschlagenen Elementen der nächsten Öffnungsschritte. In Anbetracht der aktuellen stabilen epidemiologischen Lage, mit der als tragbar einzustufenden Belastung der Spitalkapazitäten, sollen bereits in Phase 1 Lockerungen vorgenommen werden können: Draussen und dort wo Schutzkonzepte (Abstand, Masken) konsequent eingehalten werden können und auch tatsächlich eingehalten werden.

Daraus ergibt sich, dass in einem ersten Schritt folgende Lockerungen bereits in Phase 1 umgesetzt werden könnten:

  • Anheben der Obergrenze für private Veranstaltungen im Freien auf 50 Personen.
  • Anheben der Obergrenze für kommerzielle Veranstaltungen, unter Einhalten von Schutzkonzepten (Abstand, Maske) auf 300 Personen im Freien und 150 Personen im Inneren.
  • Home-Office: Wechsel von Pflicht zu Empfehlung.
  • Zulassen von Gastronomie im Innern (max. 4 Personen am Tisch, Abstand zwischen den Tischen Stuhllehne zu Stuhllehne 1,5 m, Maskenpflicht ausser wenn man am Tisch sitzt).

    Risiken des Drei-Phasen-Modells

Der Regierungsrat identifiziert darüber hinaus weitere Punkte, welche das Modell gefährden können:

  • Wenn die Öffnungsschritte zu zaghaft erfolgen, wird die Akzeptanz auch für notwendige Massnahmen abnehmen. Dies sei unbedingt zu vermeiden.
  • Die Beurteilung der Belastung des Gesundheitswesens müsse im Zentrum der Festlegung von Massnahmen/Lockerungen stehen
  • Die Bereitstellung der Impf- und Testzertifikate im Verlauf des Junis dürfe keinen Einfluss auf Massnahmen/Lockerungen haben.