Weiterhin Maskenpflicht im ÖV und in Gesundheitseinrichtungen
An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. Beibehalten werden bis Ende März 2022 einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
Informationen zur Aufhebung der Massnahmen
Das Bundesamt für Gesundheit hat mögliche Fragen und Antworten zur Aufhebung der Massnahmen, insbesondere zu den Themen Zertifikat, Maskenpflicht, Schutz am Arbeitsplatz, Testen und zur Einreise in die Schweiz, zum Download bereitgestellt.
Die auf der kantonalen Corona-Website aufgeführten Informationen werden laufend angepasst.